Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will in der kommenden Woche über die Beschwerde des Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini entscheiden.
Michel Platini
Michel Platini ist von der FIFA-Ethikkommission für vier Jahre für alle Fussball-Aktivitäten gesperrt worden. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2015 wurde Michel Platini für vier Jahre für alle Fussball-Aktivitäten gesperrt.
  • Laut dem Ex-Uefa-Präsident verstösst die Klage gegen Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) will in der kommenden Woche über die Beschwerde des ehemaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini gegen seine vierjährige Sperre entscheiden.

Das Urteil in der Sache werde am 5. März bekanntgegeben, kündigte der Gerichtshof in Strassburg an. Den Gerichtsunterlagen zufolge sieht Michel Platini in der Sperre eine Verletzung mehrerer Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention. Unter anderem soll das Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sein.

Platini fechtet mit seiner EGMR-Beschwerde gegen die Schweiz die Sanktionsverfahren des Fussball-Weltverbands FIFA an. Zudem geht er gegen den Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofs CAS in Lausanne vor. Der heute 64-Jährige war von der FIFA-Ethikkommission zunächst für acht Jahre für alle Fussball-Aktivitäten gesperrt worden. Der Bann wurde später auf vier Jahre reduziert.

Grund war eine dubiose Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken. Diese erhielt der frühere Präsident der Europäischen Fussball-Union 2011 von Ex-FIFA-Chef Joseph Blatter. Platini und Blatter hatten stets argumentiert, es habe sich bei dem Geld um eine verspätete Gehaltszahlung für Beratertätigkeiten gehandelt. Auch der frühere FIFA-Chef wurde deshalb gesperrt.

Michel Platini argumentierte den EGMR-Unterlagen zufolge auch, die vierjährige Sperre verletze Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Darin wird die Freiheit festgelegt, eine berufliche Tätigkeit auszuüben.

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