Der bisherige Ermittler gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino darf wegen Befangenheit nicht mehr gegen den Top-Funktionär vorgehen.
Hatte mit seinem Antrag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona Erfolg: FIFA-Präsident Gianni Infantino. Foto: Ennio Leanza/KEYSTONE/dpa
Hatte mit seinem Antrag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona Erfolg: FIFA-Präsident Gianni Infantino. Foto: Ennio Leanza/KEYSTONE/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Keller ermittelte gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, gegen Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona gab einem Antrag Infantinos statt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller die Pflicht zur Unvoreingenommenheit missachtet habe. Dies zeigten unter anderem öffentliche Äusserungen Kellers, die ihn als parteiisch einordnen liessen. Keller wies die Vorwürfe zurück.

Er werde die Konsequenzen des Entscheids auf die verschiedenen Verfahren mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und der Gerichtskommission abklären. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Keller ermittelte gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, gegen Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold. Der Vorwurf gegen das Trio lautet unter anderem auf Amtsmissbrauch sowie Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses im Zusammenhang mit mindestens drei nicht protokollierten Treffen in den Jahren 2016 und 2017 im Zuge von Ermittlungen gegen den Fussball-Weltverband FIFA.

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