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DDR-Dopingopfer mit über 15 Millionen Euro entschädigt

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Deutschland,

Die Opfer des DDR-Staatsdopings haben einem Medienbericht zufolge insgesamt mehr als 15 Millionen Euro an Entschädigung bekommen.

Das Bundesverwaltungsamt hat über Anträge nach dem zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) entschieden. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
Das Bundesverwaltungsamt hat über Anträge nach dem zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) entschieden. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Anträge konnten bis Ende des Jahres 2019 gestellt werden.

Von den 1749 Anträgen auf eine einmalige Zahlung in Höhe von 10.500 Euro habe das Bundesverwaltungsamt (BVA) 1449 positiv beschieden, bestätigte das BVA der ARD. Demnach seien 300 Anträge abgelehnt worden, sieben dieser Beschlüsse können noch angefochten werden.

Anträge konnten bis Ende des Jahres 2019 gestellt werden. Nach dem zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) sei der Prozess der direkten staatlichen Hilfe für DDR-Dopingopfer abgeschlossen. Opfer aus dem ursprünglich mit nur 10,5 Millionen Euro ausgestatteten Hilfsfonds haben insgesamt 15,215 Millionen Euro erhalten. Die Differenz zu den nun mehr als 15 Millionen Euro sei aus Rückflüssen im Haushaltsjahr 2020 beglichen worden.

Das BVA teilte zudem mit, dass im Rahmen des zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes nur zwei von 67 Anträgen von Geschädigten in zweiter Generation positiv beschieden worden seien. Das zweite DOHG war am 3. Juli 2016 in Kraft getreten.

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