Zwischenhalt bei der Fusion der Stadtberner Kirchgemeinden
Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der beiden reformierten Stadtberner Kirchgemeinden Paulus und Bethlehem teilweise die aufschiebende Wirkung erteilt. Im Rechtsstreit geht es um die Vermögensaufteilung im Rahmen der 2025 angenommenen Fusion der elf Kirchgemeinden.

Die Kirchgemeinden Paulus und Betlehem waren gegen eine Fusion und bleiben unabhängig. Im Rahmen der Fusion muss das bisher gemeinsam gehaltene Vermögen verteilt werden. Weil die beiden Gemeinden Paulus und Bethlehem mit dem vorgesehenen Teilungsvertrag nicht einverstanden sind, haben sie eine Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt.
Das Fusionsprojekt als solches wird durch die aufschiebende Wirkung nicht verzögert, wie die evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Bern am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Betroffen sei die vermögensrechtliche Ausstattung der Kirchgemeinden.
Die getroffenen Regelungen im Fusionsvertrag seien bis zu seinem rechtskräftigen Entscheid des Bundesgerichts in der Sache nicht anwendbar, schrieb die Gesamtkirchgemeinde. Sie will sich vorerst nicht näher dazu äussern.














