Zürcher Sek-Schüler dürfen bald länger schlafen
Das Stadtzürcher Parlament zeigt sich positiv gegenüber einem späteren Schulstart in der Sekundarschule.

Das Stadtzürcher Parlament hat sich am Mittwoch positiv gegenüber einem späteren Schulstart in der Sekundarschule gezeigt. Stadtrat und Schulbehörden stehen dem Vorhaben skeptisch gegenüber.
Der spätere Schulstart ist nicht nur bei den erwachsenen Politikerinnen und Politikern Thema, auch zwei Jugendvorstösse und eine Einzelinitiative gab es schon dazu.
Hintergrund ist, dass Jugendliche zu wenig schlafen, weil sich ihre innere Uhr verschiebt. Heute kann die Schule schon um 7.30 Uhr beginnen.
An der Sitzung vom Mittwoch bekräftigten die Befürworterinnen und Befürworter der Parlamentarischen Initiative von SP, Grünen und AL, dass die 7.30-Uhr-Lektion für die Jugendlichen zu früh komme.
«Das haben verschiedene wissenschaftliche Studien gezeigt», sagte Balz Bürgisser (Grüne). Jugendliche könnten vor Mitternacht nicht schlafen, in der frühen Stunde würden sie so kaum etwas lernen.
Der Stadtrat kritisierte den Vorstoss als Eingriff in die Autonomie der Schulleitungen. Problematisch sei auch die mögliche Verkürzung der Mittagspause auf eine Stunde. Dies würde den Kindern verunmöglichen, zu Hause zu essen, befürchten die Gegner.
Dies möge bei Kindern im Primarschulalter noch wichtig sein, sagte Christina Horisberger (SP). In der Sek spiele das aber keine grosse Rolle mehr.
Der Spielraum der Schulen würde eingeengt, sagte Isabel Garcia (FDP), ein späterer Schulschluss unvermeidlich. Schulvorsteher Filippo Leutenegger (FDP) verwies darauf, dass die mehrheitlich linke Schulpflege gegen die Änderung ist. «Es ist ein Fehler, dass sie diese übersteuern wollen».
Schlussabstimmung folgt
Die Vorlage geht noch in die Redaktionskommission. Die Schlussabstimmung wird in einer der nächsten Sitzungen stattfinden. Die Vorlage sollte aber eine Mehrheit finden, zumal sich auch die Mitte/EVP-Fraktion positiv äusserte.
Sofort würde die Änderung nicht umgesetzt. Die Schulen sollen bis vier Jahre nach Inkrafttreten der Teilrevision Zeit haben für die Umsetzung.