Urner Landrat will Öffentlichkeitsgesetz für Gemeinden einführen

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Uri,

Das Öffentlichkeitsprinzip soll im Kanton Uri auf Gemeindeebene ausgeweitet werden, um mehr Transparenz zu schaffen.

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Der Urner Landrat will ein Öffentlichkeitsgesetz für Gemeinden einführen. - Keystone

Das Öffentlichkeitsprinzip soll im Kanton Uri neu auch für die Gemeinden und nicht nur für die kantonale Verwaltung gelten. Der Landrat hat sich ohne Gegenstimme für die Teilrevision des Gesetzes ausgesprochen, über die letztlich das Urner Stimmvolk befinden wird.

Das Geschäft war im Kantonsparlament unbestritten. Sämtliche Fraktionen standen hinter dem Ansinnen. «Mit der Gesetzesrevision sieht die Bevölkerung, wie die Verwaltung arbeitet. Das schafft Vertrauen. Wichtig ist, dass die Umsetzung praxistauglich bleibt», sagte Miriam Christen (FDP).

Loa Wild (GLP) hielt fest, das Gesetz sei eine Chance für mehr Transparenz und mehr Demokratie. Der Kanton Uri hatte das Öffentlichkeitsprinzip 2006 eingeführt. Es gilt indes nur für die Verwaltung des Kantons und nicht für kommunale Behörden.

Einzig der Hauptort Altdorf hat es auch auf Gemeindeebene übernommen. Im März 2024 hiess das Kantonsparlament eine Motion gut, wonach das Öffentlichkeitsprinzip in allen Gemeinden gelten soll.

Mehr Einsicht in amtliche Dokumente

Mit der Gesetzesrevision will die Regierung das Vorhaben umsetzen. Das Öffentlichkeitsprinzip regelt den Zugang Privater zu amtlichen Dokumenten. Grundsätzlich, so schreibt es die Regierung in ihrem Bericht und Antrag an das Parlament, müsse die Verwaltung allen Personen ohne Nachweis eines Interesses Einsicht in amtliche Dokumente geben.

Nicht durch das Öffentlichkeitsgesetz geschützt sind allerdings Anfragen, die ohne konkretes Thema in unbestimmten Dokumenten nach etwas suchen, das vielleicht von Interesse sein könnte. Die Regierung nennt es Gesuche «zum Zweck der Ausforschung».

Mit der Teilrevision wird auch eine Rechtsgrundlage für die offenen Verwaltungsdaten geschaffen. Bisher gibt es keine Regeln, wie solche Daten veröffentlicht werden sollen.

Neu sollen die Kantonsregierung und die Gemeindebehörden klare Regeln aufstellen und ein Musterreglement ausarbeiten. Etwa darüber, wer zuständig ist, wie die Daten bereitgestellt werden und wer die Verantwortung trägt.

Gemeinden bei Regel-Ausarbeitung miteinbezogen

«Dieses Reglement erachten wir als äusserst wichtiges Instrument», sagte Bruno Arnold (parteilos), Vizepräsident der Staatspolitischen Kommission. Eveline Lüönd (Grüne) sagte, die Gemeinden sollten bei der Ausarbeitung des Musterreglements miteinbezogen werden.

Ein Antrag auf die Streichung einer zweiten Lesung von Alois Arnold (SVP) wurde ohne Gegenstimme gutgeheissen. Damit wird das Urner Stimmvolk über das Gesetz befinden.

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