Landgericht Uri: Pferd rettet Frau vor Vergewaltigung!
Eine Urnerin entkommt nur knapp einer Vergewaltigung. Geholfen hatte ihr ein Pferd, das den Täter ablenkte. Die Frau erlitt massive psychische Schäden.

Das Wichtigste in Kürze
- In ihrem eigenen Stall wird eine Urnerin von einem Tunesier angegriffen.
- Erst als ein Pferd den Täter ablenkte, kann sie fliehen.
- Der Täter zeigt sich geständig.
In einer Sommernacht 2022 drang ein illegal eingereister Tunesier unrechtmässig in den Stall einer Urnerin ein. Am nächsten Tag versuchte er, die Frau zu vergewaltigen. Das Betreten des Stalles durch ein Pferd verhinderte jedoch Schlimmeres, wie die «Urner Zeitung» berichtet.
Der Täter übernachtete zuvor heimlich im Stall. Als die Urnerin den Stall am Morgen betrat, attackierte er sie sofort. Das Pferd lenkte den Angreifer ab, sodass die Frau fliehen konnte.

Das Opfer erlitt gemäss ihrer Anwältin neben physischen auch schwere psychische Verletzungen. Sie habe über ein Jahr gebraucht, um den Stall wieder betreten zu können.
Reaktion des Beschuldigten im Prozess
Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat im vorzeitigen Strafvollzug. Ihm werden unter anderem versuchte Vergewaltigung sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen. Dazu kommt Sachbeschädigung, die er im Gefängnis begangen haben soll.
Der Mann zeigte sich geständig, macht aber laut der Staatsanwältin den Teufel für seine Tat verantwortlich. Zudem soll er bei Einvernahmen das Verhalten als normal zwischen Mann und Frau bezeichnet haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von 37 Monaten und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken. Die bereits verbüsste Haftzeit von rund 33,5 Monaten soll angerechnet werden.

Anschliessend soll er für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Die Privatklägerin fordert Schadenersatz von über 6100 Franken sowie eine Genugtuung von 12'000 Franken. On top sollen noch 1000 Franken an das Gefängnis für die Sachbeschädigung gehen.
Auch die Untersuchungskosten von rund 65'000 Franken sollen dem Beschuldigten auferlegt werden. Die Verteidigung hält jedoch fest, dass der Mann keinerlei Mittel hat, weshalb diese ihm zu erlassen seien.
Wie die «Urner Zeitung» schreibt, bekommen die beteiligten Parteien das Urteil im Dispositiv.