Regierung

Thurgauer Regierung bremst Gegner der EU-Verträge aus

Die Thurgauer Regierung hat mit Verweis auf die Kantonsverfassung zwei Kantonsräten die Kompetenz abgesprochen, einen Austritt des Thurgaus aus der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zu erzwingen. Die beiden Politiker verlangen einen solchen, weil sich die KdK in der Frage der EU-Verträge gegen ein Ständemehr aussprach.

Die Thurgauer Regierung spricht dem Grossen Rat die Kompetenz ab, einen Austritt aus der Konferenz der Kantone zu erzwingen. Im Bild eine Sitzung des Grossen Rates im Rathaus Frauenfeld...
Die Thurgauer Regierung spricht dem Grossen Rat die Kompetenz ab, einen Austritt aus der Konferenz der Kantone zu erzwingen. Im Bild eine Sitzung des Grossen Rates im Rathaus Frauenfeld... - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die Konferenz der Kantonsregierungen habe gegen grundlegende Kantonsinteressen verstossen, schreiben die beiden Kantonsräte Marcel Wittwer (EDU) und Hermann Lei (SVP) in einer Anfrage an die Regierung. Ihr Ärger richtet sich vor allem gegen den Entscheid der KdK vom vergangenen Herbst.

Damals unterstützten 21 der 26 Kantonsregierungen das Abkommenspaket Schweiz-EU. Eine Mehrheit von 15 Kantonen entschied zudem, dass bei einer Abstimmung über die EU-Verträge kein Ständemehr nötig sei. Dadurch erübrige sich ein Verbleib in diesem Gremium, argumentieren die beiden Kantonsräte.

Bei der Thurgauer SVP war der Ärger ebenfalls gross. Der Unmut richtete sich auch gegen die eigene Regierung. Diese hatte sich ebenfalls für die EU-Verträge und gegen ein Ständemehr ausgesprochen. Die Wogen gingen derart hoch, dass die Partei den Regierungsräten sogar das Gehalt zumindest teilweise infrage stellte.

«Ein Regierungsrat, der die Bundesverfassung ignoriert und die Mitbestimmung der Kantone aus taktischen Gründen preisgibt, soll dafür nicht noch belohnt werden», schrieb die SVP damals in einer Reaktion auf den Entscheid der Regierung. «Wer die eigenen Aufgaben nicht wahrnimmt, hat keinen vollen Lohn verdient.»

Die beiden Kantonsräte warfen schliesslich die Frage auf, wie der Grosse Rat «als Gesetzgeber und als im institutionellen Gefüge über dem Regierungsrat stehende Behörde» die Kantonsregierung zwingen könne, aus der KdK auszutreten.

Das hält die Thurgauer Regierung nicht für möglich. Mit Verweis auf die Kantonsverfassung stellt sie klar, dass sie den Kanton vertrete. «Es ist daher Aufgabe des Regierungsrates, zu entscheiden, ob der Kanton Mitglied der KdK ist.» Es handle sich um ein Instrument des Regierungsrates, nicht um eines des Grossen Rates.

Da die Kantonsverfassung die Zuständigkeit dem Regierungsrat zuweise, könne der Grosse Rat einen Austritt aus der KdK nicht erzwingen, ohne gegen die Gewaltentrennung und die Kantonsverfassung zu verstossen.

Kantonsrat Hermann Lei widerspricht der Argumentation der Regierung. Es sei der Grosse Rat, der Gesetze mache und so der Regierung Anweisungen gebe. Den Thurgauer Austritt aus der KdK werde er weiterverfolgen, erklärte Lei gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Statt den Austritt mit einem Gesetz zu erzwingen, sollen die Beiträge des Kantons an die KdK gestrichen werden.

Diesen Versuch unternahm Kantonsrat Marcel Wittwer bereits an der Budgetdebatte im Dezember 2025. Er beantragte die Streichung von 113'500 Franken aus dem Voranschlag. Mit diesem Betrag unterstütze der Kanton die KdK, argumentierte Wittwer. Der Antrag wurde mit 39 zu 79 Stimmen abgelehnt.

Die Regierung führt in ihrer Beantwortung weiter aus, dass eine Institution wie die KdK nicht an einer einzelnen Sachfrage gemessen werden sollte. Ein Austritt aus der KdK würde zwar ein politisches Zeichen setzen, gleichzeitig aber die Stellung des Kantons Thurgau und der übrigen Kantone im föderalen System schwächen.

Dabei verweist sie ein weiteres Mal auf die Kantonsverfassung, die explizit festhält, dass der Kanton Thurgau die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen anstrebt.

Kommentare

User #4665 (nicht angemeldet)

Klar wird es auch das Ständemehr benötigen. alles andere wird vom Souverän nicht akzeptiert. Es sind weitreichende Staatsverträge bis hinab zu den Grundrechten und der direkten Demokratie. Wenn die Befürworter so sicher sind wieso wollen sie dann um keinen Preis eine Volks- und Ständabstimmung. Wenn überhaupt wird die Abstimmung 2018 kommen. Bis dahin ist noch viel Zeit um die Nachteile minutiös herauszuschälen.

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