Solothurner Regierung ist gegen Strafregisterauszug von Kandidaten
Im Kanton Solothurn sollen Kandidierende für öffentliche Ämter weiterhin keine Auszüge aus dem Betreibungs- und Strafregister vorlegen müssen. Die Regierung lehnt eine überparteiliche Forderung nach solchen Auszügen ab. Die Privatsphäre würde laut Regierung verletzt.

Mehrere Kantonsräte aus verschiedenen Parteien wollen mit den Auszügen die Transparenz stärken. Was bei Bewerbungen Standard sei, solle es auch bei Kandidaturen für öffentliche Ämter werden. Schliesslich gehe es dabei um die Integrität des Staates.
Der Solothurner Regierungsrat ist der Ansicht, die Massnahme würde die Transparenz erhöhen, wäre jedoch mit einem grösseren bürokratischen Aufwand und Kosten verbunden. Dies geht aus der Stellungnahme des Regierungsrat vom Dienstag hervor.
Weiter erachtet der Regierungsrat die Offenlegung von Straf- und Betreibungsregisterauszügen als Eingriff in das Recht auf Achtung der Privatsphäre. Da im Strafregister keine hängigen Verfahren aufgeführt würden, sei die Aussagekraft eines Auszugs nur eine Momentaufnahme.
Einträge ins Betreibungsregister könnten ohne Prüfung der Forderung erfolgen und auch auf unbegründete oder missbräuchliche Betreibungen zurückzuführen sein.
Würden sensible Daten an die Öffentlichkeit gelangen, wäre das eine «nicht unerhebliche» Belastung für die Kandidierenden. Ohnehin sei es schwierig genug, manche Ämter zu besetzen. Das Parlament solle den Auftrag nicht erheblich erklären.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Parteien bereits heute zusätzliche Unterlagen, wie Strafregisterauszüge, von ihren Kandidierenden verlangen können.
Im Kanton Tessin ist dies im Gesetz verankert: Kandidierende für den Grossen Rat oder den Staatsrats müssen dem Wahlvorschlag einen aktuellen Strafregisterauszug beilegen.










