Thurgauer Parlament will mehr Mitsprache bei Abstimmungsbotschaften
Bei Behördenreferenden sollen künftig die Argumente der Minderheit des Grossen Rats in der Abstimmungsbotschaft mehr Gewicht erhalten. Am Mittwoch hat die Mehrheit des Parlaments eine entsprechende Parlamentarische Initiative überwiesen.

Das Thurgauer Stimm- und Wahlrecht wird mit einem Absatz ergänzt. Es geht um Abstimmungen, die von einer Minderheit des Grossen Rats mit einem Behördenreferendum durchgesetzt werden. Die von den Urhebern eines solchen Referendums genannten Argumente müssen künftig «angemessen wiedergegeben werden».
Die Parlamentarische Initiative, in der diese Anpassung gefordert wurde, ist am Mittwochvormittag mit 69 gegen 53 Stimmen bei vier Enthaltungen gutgeheissen worden.
Die Unterstützerinnen und Unterstützer eines Behördenreferendums hätten bisher keine Möglichkeit, sich in den Abstimmungsinformationen «dezidiert und in eigenen Worten zu erklären», hiess es von den Befürwortern. Damit würden die Mitwirkungsrechte in der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verletzt.
Im Kanton Thurgau gab es 2025 zwei Behördenreferenden. Entschieden wurde dabei über den Wegfall der Liegenschaftensteuern und über die Revision des Ruhetagsgesetzes. Beide Male seien die Personen, die das Behördenreferendum ergriffen hatten, mit der Darstellung ihrer Sichtweise in der Abstimmungsbotschaft «nicht zufrieden» gewesen, hiess es von den Initianten.
Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss ab. Das Anliegen sei bereits durch das geltende Recht abgedeckt. Der Vorstoss werde aber zum Anlass genommen, bei künftigen Gelegenheiten noch stärker darauf zu achten, «dass die im Grossen Rat eingebrachten Positionen angemessen wiedergegeben werden».
Von den Gegnerinnen und Gegnern – sie kamen vor allem aus den Reihen von FDP und SVP – hiess es, einzelne Negativbeispiele rechtfertigten keine Änderung der Regeln. Dem Anliegen werde bereits genügend Rechnung getragen.










