Motorboot fährt im Zürichsee in Badezone – trotz Verbot
Bojen markieren die Verbotszonen für Wasserfahrzeuge. Eine Gruppe auf einem Motorboot im Zürichsee schert dies nicht – und holt Leute auf einem Floss ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Motorboot fährt vor einer Badi an der Zürcher Goldküste mitten in die Badezone.
- Solche Aktionen sind auf Schweizer Seen verboten.
- Die Kantonspolizei Bern warnt vor schweren Verletzungen.
Ein Badegast ist in Aufregung. Jubelnd und winkend steht er mit dem Handy in der Hand am Ufer. «Hier bin ich!», ruft er freudig.
Gerade befindet er sich in einem Videoanruf mit einer Gruppe auf einem Motorboot.
Inzwischen steht das Motorboot auf der Linie der gelben Boje. Diese markiert rund 50 Meter vom Ufer entfernt die Sperrzone.
Stopp für Badeplausch
Die Badegäste sitzen weniger entspannt als bis anhin auf ihren Tüchern. Erstaunt schauen sie auf das Boot. Wer schwimmen gehen will, verzichtet lieber.
Wenige Minuten später ist das Motorboot mitten in die Badezone getuckert. Einige Meter vom Floss entfernt hält es für einen Bade-Stopp an. Eine Passagierin taucht ein Kind für ein kurzes Bad in den See.
Danach fährt das Boot weiter und stoppt direkt neben dem Floss – als wäre es bloss eine Luftmatratze. Dort laden die Passagiere zwei Badegäste auf. Für den Mann mit dem Handy am Ufer ist damit die Mission erfüllt und er geht zurück auf die Liegewiese.
Verbot ist Passagieren bewusst
Die Szene ereignet sich am Pfingstsonntag in der kleinen, unbeaufsichtigten Badi Steinrad an der Zürcher Goldküste.
«Ja, wir wissen schon, dass es verboten ist», ruft einer der jungen Männer auf dem Boot einer vorbeipaddelnden Stand-up-Paddlerin zu. Am Ufer steht ein Badegast, der ihnen mit Handzeichen ebenfalls zu verstehen gibt, dass das Boot dort nichts verloren habe. Danach fährt das Motorboot davon.
Die Kantonspolizei Zürich stellt auf Anfrage klar: «Das Befahren von Badebereichen mit Booten ist verboten.»
Badende sollen geschützt werden
Auch die Kantonspolizei Bern verweist auf die Binnenschifffahrtsverordnung und das Binnenschifffahrtsgesetz. Demnach dürfen Motorschiffe die inneren Uferzonen nur befahren, um an- oder abzulegen, stillzuliegen oder um Engstellen zu durchfahren. Dabei müssen sie den kürzesten Weg nehmen und die Geschwindigkeit auf 10 km/h begrenzen.
Gesperrte Wasserflächen dürfen die Boote nicht durchfahren. Solche signalisieren Tafeln mit weissem Strich auf rotem Grund und oder gelbe Bojen.
Verboten sind Motorboote in der Badezone laut der Kantonspolizei Zürich, um Badende vor Unfällen zu schützen. Zudem sollen die Verbote ihnen einen sicheren Raum im Wasser garantieren.
Fataler Unfall auf Bielersee
Auch die Kantonspolizei Bern warnt. «Das Befahren einer Badezone mit einem Motorboot ist besonders heikel», sagt Mediensprecher Philipp Gasser. Grund dafür sei, dass schnell eine Gefährdung von anwesenden Schwimmerinnen und Schwimmern vorliege. «Eine Kollision mit dem Schiffskörper oder ein Kontakt mit einem laufenden Schiffsmotor kann zu schweren Verletzungen führen.»
Wie fatal es enden kann, wenn Badende und Boote aufeinandertreffen, zeigt das Bootsdrama vom Bielersee.
2010 fuhr ein Motorboot ungebremst auf ein Gummiboot mit einem jungen Paar zu. Als es sich mit einem Sprung ins Wasser zu retten versuchte, erfasste die Schiffsschraube die 24-jährige Frau. In der Folge verblutete sie. Der Fall sorgte schweizweit für Aufsehen.
Kein Einzelfall
Motorbootskapitäne, die bei solchen Aktionen erwischt werden, kommen nicht ungeschoren davon. «Wer gegen das Verbot verstösst, wird an die zuständige Untersuchungsbehörde verzeigt», heisst es bei der Kantonspolizei Zürich.
Auch auf Berner Gewässern drohen Konsequenzen. Für Verstösse kann die Kantonspolizei Bern eine Ordnungsbusse ausstellen. Bei Gefährdung von Personen ist eine Anzeige möglich.
Auf dem Bodensee droht eine Ordnungsbusse von 100 Franken, wie die Kantonspolizei Thurgau bestätigt.
Das Motorboot mitten in der Badezone der Goldküsten-Badi ist kein Einzelfall. «Es kommt immer mal wieder vor», meldet die Kantonspolizei Bern. Wie oft Motorboote Sperrzonen überschreiten, haben diese und weitere Polizeien statistisch nicht erhoben. Die Kantonspolizei Thurgau jedoch registriert jährlich knapp ein halbes Dutzend solcher Meldungen.
















