396 Kandidierende wollen ins 60-köpfige Glarner Parlament
Im Kanton Glarus wird am 14. Juni der Landrat neu gewählt. Die Auswahl für die Wählerinnen und Wähler ist in allen drei Wahlkreisen gross.

In Glarus Nord stehen für 28 Sitze acht Listen mit 187 Kandidierenden zur Auswahl, in der Gemeinde Glarus treten 113 Personen für 18 Sitze an und in Glarus Süd bewerben sich 96 Menschen um die 14 zu vergebenden Sitze.
Wie wird das Parlament gewählt?
Die Wahl findet in den drei Wahlkreisen Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd statt. Gewählt wird mit einem sogenannten Proporz- oder auch Verhältnis-Wahlsystem. Das bedeutet, die Parteien oder Gruppierungen erhalten möglichst genau so viele Sitze, wie es ihrem Stimmanteil entspricht.
Es dürfen alle im Kanton wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer ab 16 den Landrat wählen. Die Wählerinnen und Wähler können entweder eine vorgedruckte Liste für die Wahl verwenden oder aber eine leere Liste ausfüllen. Vorgedruckte Listen können ebenfalls abgeändert werden, wobei ein Name höchstens zwei Mal aufgeschrieben werden darf. Ausserdem dürfen höchstens so viele Stimmen vergeben werden, wie im Wahlkreis Sitze zu vergeben sind.
Wie sieht die Sitzverteilung heute aus?
Am meisten Sitze hat die SVP zu verteidigen. Sie hält aktuell 18 Sitze im 60-köpfigen Parlament. Die Mitte hält zwölf, die FDP elf Sitze im Landrat. Die Ratslinke ist mit acht Sitzen der SP und sechs Sitzen der Grünen im Parlament vertreten. Die restlichen fünf Sitze hält aktuell die GLP.
Welche Besonderheit gibt es im Kanton Glarus?
Wie in anderen Kantonen ist der Landrat die oberste Aufsichtsbehörde über die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte. Er bereitet Verfassungs- und Gesetzgebung und die übrigen Beschlüsse der Landsgemeinde vor. Im Unterschied zu anderen Legislativen hat der Glarner Landrat aber keine selbstständige Gesetzgebungskompetenz. Diese liegt bei der Landsgemeinde als oberstes Organ des Kantons. Die Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt.










