SVP läuft im Bündner Parlament mit Forderung zu Wolfsabschüssen auf
Die SVP scheiterte im Bündner Grossen Rat mit ihrem Vorstoss zur Lockerung der Regeln für die Wolfsjagd – nur ein stark abgeschwächter Punkt fand Zustimmung.

Die SVP hat am Donnerstag im Bündner Grossen Rat weitgehend Schiffbruch erlitten beim Versuch, die Rahmenbedingungen für Jäger bei der Regulation der Wolfspopulation zu lockern. Das Parlament überwies auf Antrag der Regierung lediglich eine massiv abgespeckte Version des Vorstosses.
Vom SVP-Fraktionsauftrag wurde nur der erste Punkt und auch der nur im Sinne der Regierung überwiesen. «Alle patentierten Bündner Jägerinnen und Jäger zur Wolfsregulierung stärker einzubeziehen und Wolfsabschüsse durch alle Personen mit gültigem Jagdpatent zu bewilligen», lautet die Forderung.
Allerdings ist der Auftrag fast wirkungslos. Die Regierung erklärte in ihrer Antwort, der Kanton werde der Jägerschaft auch in diesem Jahr wieder Instruktionsanlässe in den Regionen anbieten, welche teilnehmende Jägerinnen und Jäger zur Wolfsjagd berechtigen.
Jungtierregulation miteinbezogen
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen will die Regierung am Einsatz der Jägerschaft bei der Entnahme von ganzen Wolfsrudeln während der Hochjagd und Sonderjagd festhalten. Das Amt für Jagd und Fischerei sei zudem auch offen dafür, die Jägerschaft bei der Jungtierregulation miteinzubeziehen, hiess es.
Hingegen lehnte die Regierung weitere drei Forderungen der SVP ab und das Parlament folgte ihr. Vom Tisch ist damit die Idee, bei Fehlabschüssen nur noch geringe Ordnungsbussen zu verhängen, anstatt wie heute üblich ein Verfahren gegen den fehlbaren Jäger zu eröffnen. Zudem wird es keine Nachjagd auf Wölfe geben, wenn die kantonalen Abschusspläne nicht erfüllt werden.
Verstoss gegen Bundesrecht
Beide Punkte verstiessen gegen übergeordnetes Bundesrecht, erklärte Regierungsrätin Carmelia Maissen (Mitte). «Wir werden uns aber in Bundesbern einsetzen, dass mittelfristig eine andere Lösung erreicht werden kann», versicherte sie an die Adresse der Volkspartei.
Die letzte Forderung der SVP, beim Bund eine möglichst hohe Zahl an Abschüssen zur Bewilligung einzureichen, erwies sich als obsolet, da bereits erfüllt. «Wir schöpfen bei Abschussgesuchen wie letztes Jahr die Möglichkeiten aus», versicherte die Vorsteherin des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität, zu dem auch Wildhut gehört.
Erst am Mittwoch hatte der Kanton mitgeteilt, das Bundesamt für Umwelt habe das aktuelle Abschussgesuch des Kantons Graubünden bewilligt. Der Kanton darf in der kommenden Regulationsperiode demnach zwei Drittel aller Wolfswelpen schiessen. Auf die Wölfe darf vom 1. September bis Ende Januar 2026 geschossen werden.