Baselbieter Fraktionen sind gegen Prämienabzugsinitiative der SVP

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Der Baselbieter Landrat hat die Prämienabzugsinitiative der SVP mehrheitlich abgelehnt. Nur die Initiantin stimmte dafür.

Baselbieter Landratssal
Der Baselbieter Landrat stellte sich mit Ausnahme der SVP gegen die Prämienabzugsinitiative, die selbstgetragene Gesundheitskosten steuerlich abziehbar machen wollte. (Symbolbild) - keystone

Alle Fraktionen ausser der Initiantin sprachen sich am Donnerstag im Baselbieter Landrat gegen die Prämienabzugsinitiative der SVP aus. Diese will selbstgetragene Gesundheitskosten von den Steuern abziehen.

SVP-Fraktionssprecher Dieter Epple wehrte sich gegen den Vorwurf, die Initiative sei finanziell nicht tragbar. Er sagte, der Kanton habe im vergangenen Jahr einen Gewinn von rund 150 Millionen Franken gemacht. Und wenn man sparen wolle, solle man weniger Geld «für Universität, Kultur, et cetera» nach Basel-Stadt schicken.

Kritik an der Initiative

Ronja Jansen, SP-Fraktion, bezeichnete die Initiative als «Wolf im Schafspelz». Sie wirke auf den ersten Blick zwar sympathisch, entlaste aber vor allem Personen mit höheren Einkommen und lasse jene mit tiefen Einkommen im Stich. Letztere würden aber am meisten an den steigenden Prämienkosten leiden.

Sabine Bucher warnte für die GLP-Fraktion, dass die Initiative falsche Anreize setze. Personen hätten dann einen Grund, tiefere Franchisen zu wählen und sich öfter behandeln zu lassen. Ausserdem würden jene benachteiligt werden ,die keine Prämienverbilligungen in Anspruch nehmen.

Martin Dätwyler von der FDP-Fraktion sprach sich für eine Reduktion der Einkommenssteuer aus. Die formulierte Initiative der SVP fordert, dass im Kanton Baselland wohnhafte Personen selbstgetragene Krankenkassenprämien vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Sie will damit der zunehmenden Belastung durch die Beiträge entgegenwirken.

Finanzkommission gegen Initiative

Die Regierung setzt auf einen Gegenvorschlag, welcher eine Erhöhung des Pauschalabzugs um den Faktor 1,5 vorsieht. Damit könnten Einzelpersonen künftig 3000 Franken und Ehepaare künftig 6000 Franken abziehen. Zudem soll der Höchstbetrag für die Fremdbetreuung von Kindern von 18'000 auf 25'000 Franken erhöht werden.

Die Finanzkommission sprach sich in ihrem Bericht mehrheitlich deutlich gegen die Initiative und grundsätzlich für den Gegenvorschlag aus. Abgestimmt wird in der zweiten Lesung.

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