St. Galler Regierung will Boden nur bei klarem PFAS-Verdacht testen
Die St. Galler Regierung will künftig Boden nur noch bei einem klaren Verdacht auf die Chemikalie PFAS untersuchen lassen. Dies schrieb sie in der Antwort auf einen Vorstoss der Grünen, in dem es um eine allfällige PFAS-Belastung des Areals Wil West ging.

Die Grünen haben zur Vorlage Wil West, über die am 8. März abgestimmt wird, die Nein-Parole herausgegeben. In einem Vorstoss verlangten sie nun von der St. Galler Regierung Auskünfte über eine mögliche Belastung des Bodens durch die sogenannte «Ewigkeitschemikalie PFAS».
Unter anderem sollte die Regierung erklären, wie hoch die ungefähren Kosten wären, sollte auf dem Areal wegen PFAS-Rückständen eine Bodensanierung oder die Entsorgung des belasteten Aushubmaterials nötig werden.
Die Flächen seien über viele Jahrzehnte vom Gutsbetrieb der Psychiatrischen Klinik Wil bewirtschaftet worden. Dabei habe es sich um «einen überregional anerkannten Vorzeige- und Pionierbetrieb» gehandelt. Es sei deshalb «gut vorstellbar», dass dort mit dem Ausbringen von Klärschlamm «mit gutem Beispiel» vorangegangen worden sei. Vor einem Verkauf müsse es Klarheit über die Belastung geben.
Die Regierung erklärte in ihrer Stellungnahme, dass auf dem Areal Wil West bisher keine Untersuchungen auf PFAS stattgefunden hätten. In der Region lägen keine Hinweise auf eine Belastung vor. Abklärungen würden aber nur bei Verdachtsmomenten durchgeführt.
Die Regierung hält weiter fest, dass selbst im Fall, dass der Boden durch PFAS belastet wäre, «die Umsetzung des Projekts Wil West deutlich weniger problematisch wäre als eine weiterhin landwirtschaftliche Nutzung der Flächen». Bekanntlich sollen auf dem Areal Firmen angesiedelt werden.
Weil es keine Messungen gab, ist für die Regierung eine Kostenschätzung für eine Bodensanierung nicht möglich. Der Kanton beabsichtige aber, bei einem Verkauf des Bodens «eine allfällige Haftung in den Verträgen zu regeln».
In ihrer Antwort informiert die Regierung aber auch über das künftige Vorgehen des Kantons beim Thema PFAS. Sie sei der Meinung, dass nur bei einem klar gegebenen Verdacht Boden und Untergrund auf eine PFAS-Belastung untersucht werden sollen. Falls kein Verdacht vorliege, sei eine Untersuchung «nicht zwingend notwendig».
Die Regierung kündigt für Gemeinden «möglichst vollzugstaugliche und klare Praxisvorgaben» an. Dafür stehe sie mit dem Verband St. Galler Gemeindepräsidien (VSGP) in einem engen Kontakt. Die Vorgaben kämen danach auch bei eigenen Vorhaben des Kantons zur Anwendung.
Bereits sei zudem das Infoblatt «Umgang mit durch PFAS belastetem Aushubmaterial und Bodenaushub» erarbeitet worden. Darin seien die aktuell geltenden Vorgaben aufgeführt. Das Infoblatt werde laufend angepasst und aktualisiert. Weil das Areal von Wil West jedoch im Kanton Thurgau liege, seien dessen Vorgaben massgebend.










