St. Galler Regierung entscheidet im April über Impfobligatorium
Im Vorschlag für ein neues Gesundheitsgesetz hat die St. Galler Regierung ein kantonales Impfobligatorium vorgesehen. Die Aufregung war gross. In der Vernehmlassung verlangten die Parteien Anpassungen. Im April wird über die definitive Fassung entschieden.

Das aktuelle St. Galler Gesundheitsgesetz stammt aus dem Jahr 1979. Mit seither 14 Nachträgen wurde es immer unübersichtlicher. Deshalb läuft nun eine Totalrevision. Die Änderung, die in der Öffentlichkeit bisher am meisten Wellen warf, ist das Impfobligatorium. Bisher steht nämlich im Gesetz: «Die Teilnahme an öffentlichen Impfungen ist freiwillig».
Dies will die Regierung ändern. Sie bezieht sich dabei auf das Epidemiegesetz des Bundes. Dort heisst es: «Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht».
Im neuen Gesundheitsgesetz soll deshalb geregelt werden, wie ein solches kantonales Impfobligatorium umgesetzt werden könnte. Das wäre keine St. Galler Erfindung: Andere Kantone haben dazu längst eigene Bestimmungen erlassen.
Konkret heisst es im Vorschlag unter Artikel 18: Die Regierung kann im Rahmen des eidgenössischen Epidemiengesetzes «Impfungen durch Verordnung für obligatorisch erklären». Geregelt wurde auch die mögliche Sanktion: Mit einer Busse «bis 20'000 Franken» werde bestraft, wer sich entgegen einer Impfpflicht nach Artikel 18 nicht impfen lasse.
Als der Entwurf für die Vernehmlassung vorgestellt wurde, lösten die Anpassungen kaum Reaktionen aus. Das Impfobligatorium wurde in der Medienmitteilung zur Vorlage nicht einmal erwähnt. Es ging um andere Inhalte wie die neuen Regelungen für die Langzeitpflege oder die Grundlagen für die Förderung innovativer Versorgungsmodelle.
Das Thema wurde dann aber im Januar während der noch laufenden Vernehmlassung von den Impfgegnern gross lanciert. Am 14. Februar fanden in der Stadt St. Gallen gleich zwei Kundgebungen statt, bei denen gegen die Impfpflicht protestiert wurde. Bei der einen marschierten rund 40 Trychler mit, bei der anderen, derjenigen der Organisation Mass-Voll, waren Mitglieder der rechtsextremen Jungen Tat dabei. Hängig sind im Nachgang mehrere Klagen.
Die zahlreichen Reaktionen aus der Vernehmlassung werden von der Regierung für den bereinigten Entwurf berücksichtigt, der laut Plan noch im April verabschiedet wird. Danach ist der Kantonsrat an der Reihe, der die Vorlage in der zweiten Hälfte 2026 beraten soll.
In den Stellungnahmen der Fraktionen des Kantonsrats ging es neben anderen Themen auch um die Umsetzung des Impfobligatoriums.
SVP: Die Partei spricht sich «entschieden gegen eine Impfpflicht aus». Das nationale Epidemiengesetz begründe aber eine kantonale Zuständigkeit. Die blosse Streichung des Artikels 18 würde die Zuständigkeit des Kantons «somit noch nicht beseitigen». Die Fraktion verlangt deshalb höhere Hürden für eine obligatorische Impfung. Für einen solchen Eingriff in die Grundrechte brauche es zumindest ein formelles Gesetz, das durch den Kantonsrat beschlossen werde und dem fakultativen Referendum unterstellt sei.
Mitte: Ein kantonales Impfobligatorium werde kritisch beurteilt, heisst es in der Stellungnahme. Es sei unwahrscheinlich, dass eine lokal oder kantonal beschränkte Impfpflicht einen Schaden für die Volksgesundheit abwenden könnte. Dieser Gesetzesartikel könne «gut und ohne Schaden» gestrichen werden.
FDP: Die Möglichkeit der Einführung einer Impfpflicht durch die Regierung über den Verordnungsweg wird kritisch gesehen. Es handle sich beim Artikel nicht lediglich um eine Ausführungsbestimmung zum Epidemiegesetz des Bundes. Die FDP fordert eine «differenziertere Betrachtung».
SP: Die Busse gegen einen Verstoss gegen die Impfpflicht in der Höhe von 20'000 wird als «sehr hoch auch im Vergleich zu anderen Bereichen» beurteilt.
GLP: Die Impfpflicht erachtet die Partei als «überfordernd für den Kanton». Impfobligatorien sollten, wenn überhaupt, höchstens auf nationaler Ebene ausgesprochen werden können. Die Sanktion für eine Missachtung der Impfpflicht in Form einer Busse gehe «in jedem Fall deutlich zu weit» und beschneide insbesondere die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bevölkerung unverhältnismässig.
Grüne: Der Vorschlag der Regierung habe bereits im Rahmen der Vernehmlassung eine kontroverse öffentliche Debatte ausgelöst. Dies sei angesichts der Sensibilität des Themas zu erwarten gewesen. Die Schweiz sei bislang gut damit gefahren, bei Impfungen auf Freiwilligkeit zu setzen. «Obligatorien bergen das Risiko, Widerstände in der Bevölkerung zu verstärken.» Die Grünen sprechen sich für die ersatzlose Streichung aus.










