Nur ein Feintuning für die St. Galler Motorfahrzeugsteuern

Eine neue Berechnung der Motorfahrzeugsteuern hat im Januar im Kanton St. Gallen für Kritik von allen Seiten gesorgt. Mit zwei Motionen wurde bereits eine Überarbeitung des Gesetzes verlangt. Die Regierung will nun lediglich das System «nachjustieren».

Werden im Kanton St. Gallen Elektroautos benachteiligt, weil sie wegen der Batterie mehr Gewicht ausweisen? Das ist einer der Kritikpunkt der neuen Motorfahrzeugsteuern. (Archivbild)
Werden im Kanton St. Gallen Elektroautos benachteiligt, weil sie wegen der Batterie mehr Gewicht ausweisen? Das ist einer der Kritikpunkt der neuen Motorfahrzeugsteuern. (Archivbild) - KEYSTONE/DPA/SEBASTIAN KAHNERT

Die im Januar versandten Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuern lösten viel Unmut aus, der sich unter anderem in Leserbriefen oder auch in direkten Meldungen an Parlamentarier Luft machte. Angeführt wurden Beispiele mit Mehrbelastungen von bis zu 500 Franken.

Die Frage lautete: Bezahlt ein Teil der Besitzerinnen und Besitzer von Autos und Motorrädern neu zu hohe Steuern? In ihrer Stellungnahme zu Vorstössen aus dem Parlament räumte die Regierung im März ein, dass sie mit den neu konzipierten Motorfahrzeugsteuern rund 18 Millionen Franken mehr eingenommen hat als im Vorjahr.

Sie lieferte weitere Zahlen: Die durchschnittliche Steuerrechnung erhöhte sich von 453 Franken im letzten Jahr auf neu 507 Franken. 92'104 Halterinnen und Halter von Personenwagen und Motorrädern besitzen mindestens ein Fahrzeug, für das eine höhere Rechnung verschickt wurde. 114'331 Personen mussten allerdings auch einen tieferen Betrag bezahlen.

Der offensichtliche Grund für die höheren oder tieferen Rechnungen ist eine neue Methode zur Kalkulation der Motorfahrzeugsteuern. Die Gesetzesänderung wurde 2024 vom Kantonsrat beschlossen und gilt seit 2026. Der grösste Unterschied zu früher: Es ist nicht mehr alleine das Gewicht des Fahrzeugs massgebend und die direkte Förderung von Elektroautos wurde abgeschafft. Neu spielt auch die Leistung des Motors eine Rolle. Konkret werden Personenwagen und Motorräder zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent nach Leistung veranlagt.

Gleichzeitig wurde ein Bonus-Malus-System eingeführt, das laut der damaligen Ankündigung «ertragsneutral» funktionieren soll. Das bedeutet, dass der Bonus nur so hoch sein darf, dass er über den Malus finanziert werden kann. Es gilt der Grundsatz, dass Fahrzeuge profitieren sollen, die unabhängig von ihrem Antrieb weniger Schadstoffe ausstossen. Massgebend dafür ist die Energie-Etikette des Bundes.

Das Bonus-Malus-System werde zu Beginn einen Überschuss generieren, erklärte die Regierung. Dieser Mehrertrag werde aber mit der Zeit durch die zunehmende Verbreitung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und durch die Reduktion von Autos ohne Energie-Etikette signifikant zurückgehen. Sie rechne dabei mit einem Zeithorizont «bis 2050».

Diese Übergangsphase dauerte einzelnen Parteien offensichtlich zu lange. Sowohl die SP-Grüne-GLP-Fraktion als auch die FDP-Fraktion reichten Motionen ein und verlangten darin rasche Gesetzesanpassungen – allerdings mit unterschiedlicher Stossrichtung.

Die neue Berechnungsweise führe bei Elektrofahrzeugen im Vergleich zu ähnlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu einer höheren Steuerbelastung, kritisierte die SP-Grüne-GLP-Fraktion. Der Hauptgrund sei das höhere Gewicht wegen der Batterie. Dieser systembedingte Fehlanreiz müsse korrigiert werden.

Die FDP hingegen wollte «die verdeckte Steuererhöhung stoppen». Es gebe den klaren Auftrag für eine kosten- und ertragsneutrale Umsetzung. Dies müsse nun mit einer Gesetzesänderung sichergestellt werden.

Die Regierung lehnt beide Motionen ab. In der Begründung dazu verteidigt sie das neue Gesetz und erklärt auch die Mehreinnahmen. Dafür verantwortlich seien der wachsende Fahrzeugbestand, die Zunahme des durchschnittlichen Gewichts der Autos sowie «ein Einmaleffekt aus der Kalibrierung des Steuermodells per September 2022».

Das Gesetz sei weiterhin die «zielführende Grundlage für eine sichere Finanzierung der Strassen», stellt die Regierung fest. In ihrer Stellungnahme räumt sie allerdings ein, dass bei der «Ertrags- und Technologieneutralität» ein Anpassungsbedarf besteht. Sie kündigt deshalb «eine Nachjustierung» an, die ab 2027 greifen soll.

Sie will so eine «bessere Balance von Leistung und Energieeffizienz» erreichen. Ein weiteres Ziel ist die Ertragsneutralität. Für diese Anpassungen braucht es aus Sicht der Regierung aber keine Gesetzesänderung. Die Korrekturen könnten auf Verordnungsstufe vorgenommen werden. Ob diese Ankündigungen ausreichen, damit die Mehrheit des Parlaments auf eine Gesetzesanpassung verzichtet, entscheidet sich in der kommenden Junisession.

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