Glarner Regierung lehnt Hebammen-Entschädigung ab
Die Glarner Regierung hat sich gegen eine gesetzliche Entschädigung für den Bereitschaftsdienst von Hebammen ausgesprochen. Sie empfiehlt eine Motion aus dem Landrat zur Ablehnung.

Landrätin Regula Keller (Grüne) und Mitunterzeichnende forderten, dass Hebammen bei einer Haus-, Beleg- oder Geburtshausgeburt 500 Franken erhalten. 250 Franken soll der Kanton für die Wochenbettbetreuung nach der ambulanten Geburt zahlen und 150 Franken nach der spitalambulanten Geburt.
Der Glarner Regierungsrat lehnt die Wiedereinführung der bis 2024 geltenden Unterstützung jedoch ab. Er begründet dies damit, dass die «geburtshilfliche Grundversorgung» durch das Kantonsspital Glarus ausreichend sichergestellt sei.
«Frauen können sich zwar freiwillig für eine Geburt ausserhalb des Spitals entscheiden, müssen die entstehenden Mehrkosten aber selber tragen», schreibt die Regierung. Bei finanziell schwächeren Familien übernehme der Kanton die Kosten. «Aus Sicht des Regierungsrats ist damit eine selbstbestimmte Geburt gewährleistet.» Er empfiehlt die Motion dem Landrat deshalb zur Ablehnung.
Keller argumentierte in ihrer Motion, dass eine flächendeckende Grundversorgung im Bereich der Geburtshilfe eben mit dem Kantonsspital Glarus nicht sichergestellt sei. «Der Regierungsrat übersieht die örtlichen Begebenheiten und benachteiligt abgelegenere Orte.» Die Streichung des Hebammen-Bereitschaftsdienstes spare ausserdem nur rund 11'000 Franken ein. «Die aktuelle Regelung führt dazu, dass ambulante Angebote strukturell noch stärker benachteiligt werden.»










