Parlament

St. Galler Parlament erzwingt Wendemanöver bei Motorfahrzeugsteuern

Das St. Galler Kantonsparlament hat am Dienstag bei der Regierung eine Korrektur bei der Motorfahrzeugsteuer durchgesetzt.

Die St. Galler Regierung wird aufgefordert, die Mehreinnahmen bei den Motorfahrzeugsteuern wieder rückgängig zu machen. (Symbolbild)
Die St. Galler Regierung wird aufgefordert, die Mehreinnahmen bei den Motorfahrzeugsteuern wieder rückgängig zu machen. (Symbolbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Mit den neu konzipierten Motorfahrzeugsteuern nahm der Kanton plötzlich 18 Millionen Franken mehr ein. Nun soll «Ertragsneutralität» sichergestellt und das zusätzlich eingenommene Geld den Autofahrern zurückbezahlt werden.

Seit der Kanton im Januar die Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuern versandte, herrscht bei den Autofahrerinnen und Autofahrern Unmut. Dieser mündete in kritischen Leserbriefen und politischen Vorstössen.

Aufgrund der neuen Methode zur Berechnung der Abgabe mussten zahlreiche Fahrzeugbesitzer mehr bezahlen. 90'000 St. Gallerinnen und St. Galler erhielten eine höhere Rechnung als im Vorjahr, 114'000 Personen mussten hingegen etwas weniger bezahlen. Bereits in der Frühjahrssession des Kantonsrates gab es deswegen Kritik aus allen politischen Lagern.

Schliesslich legte die Regierung die Zahlen offen: Mit dem neuen System stiegen beim Kanton die Einnahmen bei den Motorfahrzeugsteuern im Vergleich zum Vorjahr um 18,3 Millionen Franken. Die durchschnittliche Steuerrechnung erhöhte sich von 453 Franken im letzten Jahr auf neu 507 Franken.

Am Dienstag nutzten die Fraktionen Mitte-EVP, SP-Grüne-GLP und FDP im Kantonsrat die Diskussion um die Staatsrechnung 2025, um mit zwei gemeinsamen Anträgen dieser «versteckten Steuererhöhung» entgegenzuwirken. Darin wird die Regierung aufgefordert, für das Jahr 2027 die «Ertragsneutralität» bei der Motorfahrzeugsteuer wiederherzustellen. Und sie soll veranlassen, dass die Übereinnahmen wieder zurück zu den Autofahrerinnen und Autofahrern fliessen.

Mit der neuen Methode zur Erhebung der Motorfahrzeugsteuer ist nicht mehr alleine das Gewicht des Fahrzeugs massgebend. Neu spielt auch die Leistung des Motors eine Rolle. Konkret werden Personenwagen und Motorräder zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent nach Leistung veranlagt. Hinzu kommt ein Bonus-Malus-System, das etwa Sportwagen oder auch Elektroautos mit viel Leistung höher besteuert.

Im zweiten Antrag verlangen die drei Fraktionen, «allfällige systembedingte Fehlanreize bei Elektrofahrzeugen» zu korrigieren. Kritisiert wird, dass Elektrofahrzeuge im Vergleich zu ähnlichen Autos mit Verbrennungsmotor höheren Steuerbelastungen ausgesetzt seien. Der Hauptgrund sei das höhere Gewicht wegen der Batterie.

Der Kantonsrat nahm beide Anträge deutlich an. Gleichzeitig gab ein Sprecher der FDP bekannt, an einem gemeinsamen Antrag mit der SVP-Fraktion festzuhalten. Darin wird nebst der Anpassung der Verordnung auch eine Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben verlangt, um die einst beschlossene «Ertragsneutralität» sicherzustellen. Diesen Antrag behandelte der Rat noch nicht.

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