Solothurner Regierung hält an Beiträgen ans Bistum Basel fest
Der Solothurner Regierungsrat hält am Bistumskonkordat von 1828 fest und will dem Bistum Basel weiterhin jährlich 540'000 Franken zahlen.

Der Solothurner Regierungsrat will am Basler Konkordat aus dem Jahr 1828 festhalten und dem Bistum Basel mit Sitz in Solothurn weiterhin 540'000 Franken pro Jahr überweisen. Im Parlament liegt die Forderung auf dem Tisch, dass der Kanton das Bistumskonkordat kündet.
Die einseitige Einstellung der finanziellen Leistungen durch den Kanton Solothurn stünde im Widerspruch zu seinen Verpflichtungen aus dem völkerrechtlichen Vertrag mit dem Heiligen Stuhl, wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme schreibt.
Es lägen keine Gründe vor, die es nach dem Völkerrecht gestatten würden, das Basler Konkordat zu kündigen oder zu suspendieren. Insbesondere fehle es gegenwärtig an einer ausreichend grundlegenden Änderung der Umstände.
Massgebend für die Beiträge sei gemäss Grundvertrags die Anzahl der Katholikinnen und Katholiken pro Mitgliedskanton im Verhältnis zur Anzahl im gesamten Bistum, hält der Regierungsrat fest.
Kostenanteil von Solothurn bei knapp neun Prozent
In der Rechnungsperiode 2024 habe sich der Anteil des Kantons Solothurn an den Kosten auf 8,8 Prozent belaufen.
Der Kanton Solothurn bezahlte 2024 demnach 539'527 Franken – unter anderem für die Besoldungen und Sozialleistungen von Bischof, Domdekan und Weihbischof.
Parlamentsmitglieder der SP, Grünen, der SVP sowie der FDP forderten in einem Auftrag, dass der Kanton die Zahlung aus der Staatskasse einstellen soll.
Angesichts der sich wandelnden religiösen Landschaft und der Tatsache, dass die Mehrheit der Solothurner Bevölkerung nicht mehr «der katholischen Kirche angehöre», erscheine die fortgesetzte Finanzierung von Bischof und Domherren durch Staatsmittel als «zunehmend anachronistisch», hiess es in der Begründung
Die Finanzierung belaste nicht nur den kantonalen Haushalt, sondern stehe auch in Kontrast zu den Erwartungen einer modernen, säkularen Gesellschaft. Die Zahlungen würden «der Trennung von Kirche und Staat widersprechen».
Das Bistumskonkordat: Ein historischer Vertrag
Das Bistumskonkordat war im Jahr 1828 zwischen den Kantonen Luzern, Bern, Solothurn und Zug geschlossen worden. Im Bistumskonkordat sind Zahlungen ans Bistum Basel geregelt.