Keine Steuererleichterungen für Solothurner Alleinstehende
Der Solothurner Kantonsrat lehnt Steuererleichterungen für Alleinerziehende und Verwitwete klar ab. Ein entsprechender Volksauftrag scheiterte.

Am Steuersystem wird in Solothurn nicht gerüttelt: Der Kantonsrat hat am Dienstag einen Volksauftrag mit 79 Nein- zu 3 Ja-Stimmen abgelehnt, der tiefere Steuern für Alleinerziehende und Verwitwete gefordert hatte.
Der von 133 Personen unterzeichnete Volksauftrag wies auf eine «übermässige steuerliche Mehrbelastung von Alleinstehenden und Verwitweten mit kleinem oder mittlerem Einkommen gegenüber den Verheirateten» hin.
Bei einem steuerbaren Einkommen von 35’000 Franken zahle ein Alleinstehender 1670 Franken an Steuern, das sei fast drei Mal mehr als Verheiratete mit 572 Franken, hiess es im Volksauftrag.
Dabei liege ein Grundlagenirrtum vor, hielt die Finanzkommission fest. Denn der Volksauftrag lasse ausser Betracht, dass sich die Steuern nicht nur nach der Höhe des Einkommens richteten, sondern auch nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Das Einkommen von Verheirateten diene zur Deckung des Lebensunterhalts von zwei Personen, was bei Alleinstehenden nicht der Fall sei.
Kommission sieht Handlungsbedarf
Einen gewissen Handlungsbedarf sieht die Finanzkommission aber dennoch: «Die relativ hohe Besteuerung bei kleinen Einkommen soll in der beabsichtigten Gesamtsteuerstrategie grundsätzlich angeschaut werden», sagte der Kommissionssprecher in der kurzen Debatte.
Mehrere Fraktionen sahen es ähnlich: Das Anliegen des Volksauftrages stosse auf gewisse Sympathien, hiess es bei den Grünen. Er gehe aber nicht ganz auf und sei nicht die Lösung. Die SVP sprach von einem Auftragstext, der verlockend sei. «Es ist aber der falsche Ansatz.»