Solothurner Regierung will differenziertes Personalrecht schaffen
Der Solothurner Regierungsrat kündigt den GAV für das Staatspersonal und plant ein neues Personalrecht mit branchenspezifischen Regelungen.

Der Solothurner Regierungsrat kündigt den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Staatspersonal. Er will ein neues Personalrecht schaffen, das neu auch branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt.
Der GAV umfasst heute alle öffentlich-rechtlichen Angestellten – er gilt unter anderem für Verwaltung, Schulen und Spitäler. Dieses Modell, das nur der Kanton Solothurn kenne, stosse zunehmend an seine Grenzen, hiess es an einer Medienkonferenz am Montag.
Neue Regelungen in Sicht
Der Regierungsrat will nun für den Spitalbereich einen separaten GAV schaffen, der die spezifischen Anforderungen des Gesundheitssektors eigenständig regelt. Für das weitere Staatspersonal soll der Kantonsrat ein Personalgesetz erarbeiten. Dies dürfte die gesamte Legislatur bis 2029 dauern.
Der bisherige GAV bleibt jeweils so lange bestehen, bis die neuen Regeln für einen Bereich in Kraft gesetzt werden.