Solothurner Parlament will den Lohn des Regierungsrats nicht kürzen
Der Lohn der fünf Mitglieder des Solothurner Regierungsrats bleibt unverändert. Der Kantonsrat lehnte am Dienstag einen Auftrag zur Kürzung ab.

Der Lohn der fünf Mitglieder des Solothurner Regierungsrats wird nicht gekürzt. Der Kantonsrat hat am Dienstag einen entsprechenden Auftrag abgelehnt. Er sprach sich auch gegen einen Auftrag aus, der einen Verzicht auf Leistungsboni der Verwaltung forderte.
Die Grundbesoldung des Regierungsrats soll von rund 208'000 Franken auf 158'000 Franken reduziert werden, forderte die junge SVP in ihrem Volksauftrag. Bei fünf Mitgliedern liessen sich so jährlich 250'000 Franken einsparen.
Angesichts der finanziell prekären Lage des Kantons wäre dies zwar nur ein Tropfen auf den heissen Stein – es gehe aber darum, «dass die Regierung Verantwortung übernimmt und ihren Beitrag leistet», hiess es im Auftrag. Die Kürzung sende ein wichtiges Signal aus, sei aber für die Regierungsratsmitglieder nicht existenzbedrohend, hielt die SVP im Rat fest.
Populistischer Vorschlag?
Der Kantonsrat lehnte den Auftrag aber mit 68 zu 11 Stimmen ab. Dieser sei populistisch; eine pauschale Senkung sei nicht angezeigt und würde die Attraktivität des Amtes gefährden. Gerade in schwierigen Zeiten sei es doch wichtig, «dass wir kompetente Regierungsratsmitglieder haben», brachte unter anderem die SP vor.
Die Regierung sah ebenfalls keinen Anlass, bei sich eine «signifikante Reallohnkürzung» durchzuführen. Der effektive Regierungsratslohn liege heute – mit Teuerungszulage und 13. Monatslohn – bei knapp 278'000 Franken und rund 11 Prozent unter denen in den Kantonen Aargau, Bern, Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
Warnung vor Lohnungleichheit
Bei einer Annahme des Volksauftrags sänke er auf 211'000 Franken oder 45 Prozent unter die Vergleichskantone. Die Regierung warnte zudem davor, dass bei einer Annahme auch das gesamte kantonale Lohngefüge angepasst werden müsste, da ansonsten unter anderem Oberrichter und einzelne Amtsleitende mehr als die Regierungsratsmitglieder verdienen würden.
Eine solche Anpassung würde aber die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber schmälern. Aus ähnlichen Gründen lehnte die Regierung auch einen Auftrag der SVP ab, welche die Leistungsboni der Verwaltungsangestellten ab 2026 für fünf Jahre sistieren wollte.
Diese Boni seien eine wenig zielführende Geschenkpraxis nach dem Giesskannenprinzip, kritisierte die SVP.
Kritik am Leistungsbonus
Das Lohnsystem des Kantons setze sich seit 1996 aus den drei Komponenten Grundlohn, Erfahrungszuschlag und Leistungsbonus zusammen, entgegnete die Regierung in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Für den Leistungsbonus stehe insgesamt 2,5 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung.
Falle dieser Anteil weg, bedeute dies eine Reallohnkürzung. Schmerzhafte Abgänge wären die Folge. Mit der Sistierung des Leistungslohns liessen sich jährlich zwar 9,5 Millionen Franken einsparen, hielt die Regierung weiter fest.
Sie warnte aber vor höheren Kosten durch eine grössere Fluktuation: Um gute Leute zu finden, müssten die Rekrutierungsbemühungen erhöht werden – und der Grundlohn wohl auch.
Abgelehnter Auftrag
Der Kantonsrat sah es mehrheitlich ebenso. Er lehnte den Auftrag mit 67 zu 22 Stimmen ab.










