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Solothurner Regierung statt Parlament soll Staatsanwälte bestimmen

Keystone-SDA Regional
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Solothurn,

Der Kanton Solothurn plant eine Änderung der Spielregeln für die Ernennung von Staats- und Jugendanwälten.

Staatsanwalt
Staatsanwalt Yves Bertossa hat am Mittwoch die Genfer Berufungs- und Revisionsstrafkammer aufgefordert, Erwin Sperisen der Beihilfe zum Mord an Häftlingen in Guatemala für schuldig zu erklären. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Im Kanton Solothurn sollen die Staatsanwälte und Jugendanwälte künftig durch die Regierung ernannt werden, statt wie derzeit vom Kantonsparlament gewählt zu werden. Die Regierung hat sich bereit erklärt, die von der FDP geforderte Änderung der Spielregeln in die Wege zu leiten.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Jugendanwältinnen und Jugendanwälte würden nach einem professionellen Auswahlverfahren durch den Regierungsrat ernennt. Die Leitenden Staatsanwälte würden jedoch nach dieser Reform weiterhin vom Kantonsrat auf Vorschlag der Justizkommission gewählt, wie aus der am Montag veröffentlichten Stellungnahme des Regierungsrats hervorgeht.

Derzeit wählt der Kantonsrat alle Staats- und Jugendanwälte. Das Verfahren sei historisch gewachsen und wenig zweckmässig, hiess es in der Begründung des Auftrags der FDP. Das Parlament solle bei den Wahlgeschäften entlastet werden.

Von 63 auf drei: Weniger Wahlen im Parlament

Zuletzt wählte das Parlament 33 Personen für die Staatsanwaltschaft und 30 Personen für die Jugendanwaltschaft. Wenn die Regeln geändert würden, so wären es nur drei zu wählende Personen, wie aus der Stellungnahme des Regierungsrats hervorgeht.

Dieser will sicherstellen, dass die von ihm ernannten Staats- und Jugendanwälte den Beamtenstatus behalten würden. Sie müssten regelmässig und eigenverantwortlich äusserst einschneidende Entscheidungen treffen, hielt der Regierungsrat fest. Sie seien deshalb auf den besonderen Schutz, der mit dem Beamtenstatus verbundenen sei, insbesondere den Kündigungsschutz, angewiesen.

Das Volk hat das letzte Wort

Als nächstes wird das Parlament entscheiden, ob es den FDP-Auftrag für erheblich erklären und den Regierungsrat dazu verpflichten will, die entsprechenden Gesetzesänderungen in Angriff zu nehmen. Weil auch die Kantonsverfassung geändert werden müsste, würde letztlich das Volk entscheiden.

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