Solothurner Fischer müssen Hegearbeiten ausführen
Im Kanton Solothurn müssen sich Fischerinnen und Fischer künftig stärker für den Erhalt der einheimischen Fisch- und Krebsbestände einsetzen.

Fischerinnen und Fischer können im Kanton Solothurn neu zu Hegearbeiten verpflichtet werden. Wer nichts für die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische und Krebse tut, soll eine Ersatzabgabe in der Grössenordnung von 50 Franken zahlen.
Diese neue Abgabe ist im teilrevidierten Fischereigesetz verankert. Der Kantonsrat hiess am Mittwoch die Revision einstimmig gut. Alle Fraktionen sprachen sich für das Gesetz aus.
Die Hegearbeiten seien «sinnvoll», hiess es. Fischer und Fischerinnen, die im Kanton ein Jahrespatent erwerben möchten, müssen demnach eine Hegeersatzabgabe leisten.
Von der Abgabe befreit durch Nachweis
Von dieser Abgabe können sie befreit werden, wenn sie den Nachweis für im Vorjahr geleistete Hegearbeiten erbringen.
Sämtliche Mitglieder von Fischereivereinen sind von der Hegeersatzabgabe befreit, falls sie einem vom Regierungsrat anerkannten Fischereiverein angehören. Mit dieser Regelung will der Kantonsrat indirekt die Fischereiverbände stärken.
Das Fischereigesetz schafft auch eine rechtliche Grundlage für zeitlich und örtlich beschränkte Fischereiverbote und Betretungsverbote.
Schutzmassnahmen bei Notsituationen
Der Kanton soll so künftig in Notsituationen – etwa bei Extremwetterereignissen oder bei Seuchenausbrüchen – Schutzmassnahmen zugunsten der Wasserlebewesen erlassen können.