Obwalden will überholtes Gesetz über Kinderbetreuung anpassen
Der Obwaldner Regierungsrat hat die Revision des in die Jahre gekommenen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung in Auftrag gegeben. Der Kanton soll damit die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben stärken.

In der Überarbeitung sollen der Wechsel von der heutigen Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung oder die Subventionierung der Nutzung ausserkantonaler Angebote geprüft werden, teilte der Obwaldner Regierungsrat am Mittwoch mit. Der Rat setzt dafür eine Projektgruppe unter der Leitung des Sozialamts ein. Auch Gemeinde, Verbände und weitere Institutionen sollen darin vertreten sein. Das revidierte Gesetz soll am 1. Januar 2029 in Kraft treten können.
In der Budgetdebatte des Kantonsrats im Dezember, stellte die SVP den Antrag, die Gesetzesanpassung ohne externe Fachleute durchzuführen und Kosten von 30'000 Franken zu sparen. Eine deutliche Mehrheit stellte sich jedoch hinter das Projekt der Regierung.
Die Gesetzesanpassung soll Obwalden eine Reihe von Verbesserungen bringen: in der Qualität der Betreuung, der finanziellen Tragbarkeit für Familien, der Kostendeckung bei den Organisation sowie den volkswirtschaftlichen Effekten. «Mit einer erhöhten Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird auch dem Arbeitskräftemangel wirksam begegnet», liess sich Sozialvorsteher Christoph Amstad (Mitte) zitieren.
Bereits zum Start des laufenden Jahres ergriff der Regierungsrat Massnahmen in der Kinderbetreuung. So erhöhte er die Normtarife, die standardisierten Durchschnittskosten für einen Betreuungsplatz, an denen sich die kantonalen Beiträge orientieren. Der Kanton und die Gemeinden investieren zusätzlich rund 600'000 Franken, wie der Regierungsrat bereits im vergangenen September mitteilte. Seit der Anpassung profitieren zudem mehr Haushalte vom Sozialtarif.










