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    Kommission lehnt SVP-Volksinitiative zum Luzerner Spitalangebot ab

    Keystone-SDA Regional
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    Luzern,

    Die Kommission Gask des Luzerner Kantonsrats hat die Volksinitiative der SVP zum Leistungsangebot der kantonalen Spitäler mehrheitlich abgelehnt.

    Kantonsspital Wolhusen
    Anstelle einer Intensivstation Level 2 soll das Kantonsspital Wolhusen künftig über eine Intermediate Care Station (IMC) verfügen. - KEYSTONE/Urs Flueeler

    Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) des Kantonsrats hat die Volksinitiative der SVP zum Leistungsangebot der Luzerner Spitäler mehrheitlich abgelehnt. Sie erklärte die Initiative zwar für gültig, sieht in ihr aber «gewichtige Nachteile». Die Initiative sei zu wenig flexibel und erschwere die notwendige Weiterentwicklung des Gesundheitssystems, teilte die Gask am Montag mit.

    Auch sehe die Initiative keine Ausnahmeregelungen vor, wenn die Spitäler aufgrund von Personalmangel ihr Leistungsangebot nicht aufrechterhalten können. Die Volksinitiative fordert, dass die Spitalstandorte Luzern, Sursee und Wolhusen über eine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe,

    Anästhesie, Intensivpflegestation und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft verfügen. Damit müsste auch das Angebot des Spitals Wolhusen wieder eine Intensivstation des Levels 2 umfassen.

    Risiko ungedeckter Mehrkosten

    Das Spital erreichte Anfang Jahr – unter anderem aufgrund der nicht erreichten Anzahl Pflegetage in den vergangenen Jahren – die Rezertifizierung für seine Intensivpflegestation nicht mehr. Stattdessen wird es künftig eine Intermediate Care-Station (IMC) haben.

    Laut Gask entsteht mit einer zertifizierten Intensivstation Level 2 das Risiko für ungedeckte Mehrkosten. Die Kommission ist zudem der Meinung, dass mit der vom Kantonsrat verabschiedeten Änderung des Spitalgesetzes vom Mai das Anliegen bereits erfüllt ist.

    Diese sieht vor, dass anstelle einer Intensivstation jeder Standort mindestens über eine IMC-Station verfügen muss. Des Weiteren sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Etwa wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Spitalliste nicht gegeben sind oder die erforderliche Qualität nicht mehr sichergestellt werden kann,

    Änderung des Spitalgesetzes

    beispielsweise aufgrund des Fachkräftemangels. Das Geschäft wird voraussichtlich im Oktober im Kantonsrat beraten. Wenn er die Initiative für gültig erklärt, kommt es zusammen mit der Änderung des Spitalgesetzes zu einer Doppelabstimmung.

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