Juso-Initiative für Finanzdirektoren «Gift für Standort Schweiz»
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone schlagen Alarm: Die Juso-Initiative für eine Erbschaftssteuer sei «Gift».
- Wegen der Rückwirkung überlegen bereits jetzt Unternehmer, ins Ausland zu ziehen.
- Die Kantone hoffen, dass die Initiative für teil-ungültig erklärt.
Die kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren halten die Juso-Initiative zur Erbschaftssteuer für Superreiche zugunsten des Klimas für «Gift für den Standort Schweiz». Das sagte deren Präsident Ernst Stocker am Freitag vor den Medien. Die Initiative sorge schon weit vor der Abstimmung für sehr grosse Unsicherheit. Abhilfe schaffen könne, wenn die Initiative für teil-ungültig erklärt werde.
Volksinitiative fordert hohe Besteuerung
Die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen von mehr als 50 Millionen Franken. Der Ertrag soll für den ökologischen Umbau der Wirtschaft verwendet werden.
Es sei völlig normal, dass in der Schweiz alle Anliegen mittels Volksinitiative zur Abstimmung gebracht werden könnten, sagt der Thurgauer Finanzdirektor Urs Martin. «Dann kann man Ja oder Nein sagen, es gibt eine Umsetzungsfrist und danach wird es in Kraft gesetzt.»
Nicht aber bei der «Zukunfts-Initiative» der Juso. Diese enthält eine Rückwirkungsklausel. «Das Gift an dieser Initiative ist, dass sie schon vor ihrer Abstimmung dazu führt, dass die Schweiz unattraktiv wird als Wirtschaftsstandort», so Martin.
Würdest du die Erbschaftssteuerinitiative der Juso annehmen?
Verschiedene Unternehmer überlegen sich bereits, die Schweiz zu verlassen. Die Hoffnung der Kantone liegt nun auf dem Bundesrat und dem Parlament, dass diese die Initiative für teil-ungültig erklären.
Juso-Initiative sogt für grosse Unruhe und Verunsicherung
Die Unruhe unter den Unternehmern in ihrem Kanton sei gross, sagt auch die Nidwaldner Finanzdirektorin Michèle Blöchliger. Man schaue sich nach Alternativen um: andere Länder, ein anderer Wohnsitz würden evaluiert.
Er habe noch nie erlebt, dass eine Initiative noch vor ihrer Abstimmung für so viel Unsicherheit sorge, sagt Urs Martin. Doch selbst bei einer künftigen Abstimmung gehen eigentlich alle Beobachter davon aus, dass es ein Nein vom Stimmvolk gibt. Ist die Angst dann nicht übertrieben und höchst theoretisch?
Nein, sagt Nidwaldnerin Blöchliger: «So theoretisch ist es eben nicht. Wenn Sie ein Unternehmen haben, das Sie über Generationen hinweg aufgebaut haben, ist jedes Prozent Risiko eben wesentlich.»
Unternehmen müssten verkauft werden – Arbeitsplätze auf dem Spiel
Weil die Erbschaftssteuer von 50 Prozent kaum je flüssig vorhanden seien, müssten Unternehmen verkauft werden, erklärt Blöchliger. Käufer wären wohl andere, grössere Firmen. «Dies wären wahrscheinlich nicht mehr Schweizer Firmen und dann sind auch die Arbeitsplätze überhaupt nicht gesichert.»
Prominentes Beispiel aus dem Thurgau ist Stadler-Rail-Besitzer Peter Spuhler. Beim grössten privaten Unternehmen seines Kantons stünden 3000 Arbeitsplätze auf dem Spiel, rechnet Finanzdirektor Urs Martin vor.
Teil-ungültig und so schnell wie möglich abstimmen
Im Kanton Nidwalden würden gemäss Michèle Blöchliger etwa ein Fünftel des Steuersubstrats wegfallen. Im Kanton Thurgau wären es etwas über vier Prozent oder 65 Millionen Franken, die rund 80 Personen jährlich zahlen.
Natürlich könne man das im Prinzip verkraften, sagt Regierungsrat Urs Martin: «Wir könnten die 4 Prozent umverteilen auf diejenigen, die noch dableiben. Das würde aber heissen, dass der Mittelstand entsprechend mehr belastet werden müsste.»
Deshalb sei die Erwartung an Bundesrat und Parlament: «Man muss sie möglichst schnell zur Abstimmung bringen, damit man möglichst schnell Klarheit hat, in welche Richtung es geht.» Gleichzeitig hoffen die Kantone, dass die Teil-Ungültigkeit vertieft geprüft wird. Die Rückwirkung soll so wegfallen – im Fall, dass es doch noch ein Ja des Stimmvolks geben sollte.