Graubünden

    Bündner Bargeld-Initiative kommt vors Volk

    Keystone-SDA Regional
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    Chur,

    Die Bündner Volksinitiative mit dem Titel «Barzahlung öffentlicher Dienstleistungen» ist zustande gekommen. Das teilte der Kanton am Donnerstag im Amtsblatt mit. Bis Mitte September wurden der Bündner Regierung 15'722 gültige Unterschriften übergeben.

    Die Bezahlung mit Bargeld soll gemäss einer Initiative in Graubünden in öffentlichen Betrieben möglich bleiben. (Symbolbild)
    Die Bezahlung mit Bargeld soll gemäss einer Initiative in Graubünden in öffentlichen Betrieben möglich bleiben. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

    Die Initiantinnen und Initianten fordern vom Kanton, dass alle öffentlichen Dienstleistungen – vom öffentlichen Verkehr bis hin zu Parkplätzen – mit Bargeld bezahlt werden können. Die erforderlichen 4000 Unterschriften für eine Volksabstimmung, die eine Verfassungsänderung anstrebt, erreichten die Initianten ohne Probleme. Wann die Initiative dem Volk vorgelegt wird, ist noch unklar.

    Auslöser für die Unterschriftensammlung war der Entscheid von Postauto, den Ticketverkauf gegen Bargeld im Bus durch das Personal einzustellen. An Bord bleibt es möglich, Prepaid-Karten im Wert von 10 oder 20 Franken zu kaufen, die für den Ticketerwerb an den Billettautomaten in den Bussen und an den Haltestellen benötigt werden.

    Thema auch im Grossen Rat diskutiert

    Die Forderungen der Initiative wurden kürzlich auch im Bündner Parlament thematisiert. In der Augustsession wurde ein SVP-Auftrag diskutiert, die von der Regierung verlangte, sicherzustellen, dass in allen direkt vom Kanton betriebenen Betrieben, Einrichtungen und Angeboten weiterhin mit Bargeld bezahlt werden kann. Grossrat Martin Bettinaglio (Mitte) reichte einen Änderungsantrag ein, der den ursprünglichen Text abschwächte und im Rat eine Mehrheit fand.

    Gemäss dem Beschluss des Grossen Rats soll die Barzahlung für kantonale und kommunale Gebühren, Dienstleistungen und die Nutzung öffentlicher Infrastrukturen grundsätzlich möglich sein. Ausnahmen gelten nur dann, wenn ein solches Zahlungsangebot unzumutbar ist oder aus überwiegenden Gründen der Sicherheit, des Schutz vor Missbrauch oder wegen technischer Unmöglichkeit nicht sinnvoll ist.

    Die FDP hatte kritisiert, dass der Text fast identisch mit jenem der Initiative sei, über die ohnehin das Volk abstimmen werde, was zu einer Überschneidung führe.

    Kommentare

    User #2627 (nicht angemeldet)

    Tragisch dass es Initiative braucht für was das schon so in Gesetzt steht (nicht negativ gemeint)--- Nur noch bedenklich das man in einer Demokratie für vorhandene Gesetze Initiativen machen muss weil man anti-demokraten in öffentlichen glauben sie können Gesetze ala Gusto auslegen---

    User #2376 (nicht angemeldet)

    Um mich meinem Vorredner anzuschliessen. Dies sollte schweizweit so umgesetzt werden. - Bargeld ist immer noch ein anerkanntes Zahlungsmittel.

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