Flims GR: Gemeinde verkleinert ihre Bauzone deutlich
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision der Ortsplanung von Flims GR genehmigt. Die Wohn-, Misch- und Zentrumszone schrumpft um rund 154'245 Quadratmeter.

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Flims am 5. Februar 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Ausschlaggebend für die neue Planung war insbesondere die Berücksichtigung übergeordneter raumplanungsrechtlicher Vorgaben. Die erste Etappe des revidierten Raumplanungsrechts (RPG1) zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen ins Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.
Die Gemeinde Flims hat die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt hat die Gemeinde ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um circa 154'245 Quadratmeter reduziert. Des Weiteren wurden verschiedene Massnahmen zur Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen wie die moderate Erhöhung der zulässigen Nutzungsmasse, die Sicherstellung von Mindestdichten und gezielte Massnahmen für die Folgeplanungen festgelegt.
Für die bestehenden Bauzonen wurde eine Bauverpflichtung mit Fristen zwischen fünf und acht Jahren festgelegt. Dabei wurde weitgehend auf Baulandmobilisierungsmassnahmen für bestehende Garten- und Umgebungsflächen verzichtet. Im Weiteren wird der Nutzungsplan an die Bedürfnisse und die angestrebte räumliche Entwicklung gemäss der «Räumlichen Strategie Zukunft Flims» ange-passt.
Schliesslich wurde die gesamte Planungsvorlage auf die neusten Grundlagen der amtlichen Vermessung sowie auf die Anforderungen der Digitalisierung abgestimmt.










