Baselbieter Regierung will neues System für Prämienverbilligungen
Ein neues System für Prämienverbilligung wurde von der Baselbieter Regierung in die Vernehmlassung geschickt.

Die Baselbieter Regierung hat am Dienstag ein neues System für die Krankenkassenprämien-Verbilligung in die Vernehmlassung geschickt. Damit will sie den Gegenvorschlag zur eidgenössischen Prämienentlastungsinitiative umsetzen, der höhere Kosten für den Kanton zur Folge hat.
Gemäss aktuellen Schätzungen wird der Kanton Baselland ab 2028 mindestens 260 Millionen Franken für die Prämienverbilligung aufwenden. Die Hälfte der Kosten trägt der Bund. Der Nettobetrag des Baselbiets steigt somit von aktuell 68 Millionen Franken auf 126 Millionen, wie es im Communiqué heisst.
Konsequenzen des neuen Systems
Der Gegenvorschlag trat mit der Ablehnung der Initiative letztes Jahr automatisch in Kraft.
Die Kantonsregierung hat die neuen bundesgesetzlichen Vorgaben zum Anlass genommen, das jetzige Modell zu überdenken. Der Kanton soll demgemäss die Prämienverbilligung anstelle der jetzigen Richtprämie neu ausgehend von einer Referenzprämie berechnen. Diese entspricht einem bestimmten Prozentsatz der regionalen Durchschnittsprämie.
Anspruch besteht, wenn die Belastung der Referenzprämie am Einkommen einen bestimmten Prozentsatz übersteigt. Die neue Regelung verzichtet dabei auf fixe Einkommensgrenzen.
Berechnung der Prämienverbilligung
Die Höhe der Verbilligung ergibt sich aus der Differenz zwischen dieser Referenzprämie und dem einkommensabhängigen Eigenanteil.
Dabei sollen die regionalen Prämienunterschiede innerhalb des Kantons berücksichtigt werden. So ist die Einkommensbelastung bezogen auf die Netto-Prämie im unteren Baselbiet höher, wie es in der Vorlage an den Landrat heisst.
Weiterhin stützt sich die Berechnung des massgebenden Einkommens auf die Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres. Zukünftig sollen aber Krankheits- und Behindertenkosten bei der Berechnung abgezogen werden dürfen.
Haushalte mit Kindern sollen zudem stärker entlastet werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. November 2025.