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Basler Regierung ist gegen «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Basler Regierung empfiehlt, die SVP-Initiative zur Reduzierung nicht bewilligter Demonstrationen und Kundgebungen abzulehnen.

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Die Initiative der SVP Basel-Stadt verlangt, dass der Kanton ein Konzept erarbeitet, um «die hohe Anzahl nicht bewilligter Demonstrationen und Kundgebungen zu reduzieren». (Archivbild) - sda

Die Basler Regierung empfiehlt dem Grossen Rat, die «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP abzulehnen und der Bevölkerung ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen, wie sie am Dienstag mitteilte. Die Forderungen der Initiative würden sich kaum umsetzen lassen.

Der Regierungsrat schreibt, dass die Initiative im Hinblick auf Grundrechte wie die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit Fragen aufwerfe. Eine pauschale, finanzielle Haftungsregelung für sämtliche Störungen an Demonstrationen sei mit dem Störerprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit kaum vereinbar.

Schwierige Umsetzung des Vorhabens

Vor allem scheitern würde das Vorhaben aber an der praktischen Umsetzung, wie es weiter heisst. Eine verlässliche Identifikation haftbarer Personen sei «erfahrungsgemäss kaum möglich». Zudem biete geltendes Recht die Möglichkeit, individuell vorwerfbares Handeln zu sanktionieren.

Die Initiative der SVP Basel-Stadt verlangt, dass der Kanton ein Konzept erarbeitet, um «die hohe Anzahl nicht bewilligter Demonstrationen und Kundgebungen zu reduzieren». Zudem sollen Störende für entstandene Polizeikosten und Schäden haften.

Die im März 2023 lancierte Initiative kam mit 3023 gültigen Unterschriften zustande. Im Kanton Basel-Stadt sind 3000 Unterschriften erforderlich.

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Kommentare

User #3954 (nicht angemeldet)

Ist ja logisch, dass das linke Basel für die Chaoten ist... ausser Parkplätze abbauen können sie ja nichts...

User #3885 (nicht angemeldet)

Das heisst die Baslerregierung toleriert Krawalle und Zerstörungen. Die Umsetzung kann nicht schwer sein, wenn man der Polizei die Möglichkeit erlaubt wird. Von allen Seiten einkreisen und alle 5 Tage lang in Untersuchungshaft zur Abklärung.

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