Der Kanton St. Gallen will eine Impfpflicht erlassen können
Das überarbeitete Gesundheitsgesetz des Kantons St. Gallen soll es dem Kanton St. Gallen ermöglichen, bei Pandemien für Personen- und Bevölkerungsgruppen eine Impfpflicht zu erlassen. Wer sich widersetzt, könnte mit einer Busse von bis zu 20'000 Franken bestraft werden.

Die Gesetzesrevision empört Corona-Massnahmenkritiker. Büsst der Kanton St. Gallen im Fall einer obligatorischen Impfung eine Person, die sich nicht impfen lässt, sei dies eine Verletzung der Menschenrechte. So äusserte sich der Zürcher Nicolas Rimoldi, Präsident der Bewegung Mass-Voll, gegenüber «Blick». Das Recht auf körperliche Unversehrtheit sei ein Grundrecht. «Blick» berichtete zuerst über diesen Fall.
Der Kanton St. Gallen stützt sich im entsprechenden Artikel des überarbeiteten Gesundheitsgesetzes auf das Epidemiengesetz des Bundes. Dort ist in Artikel 22 festgehalten, dass Kantone Impfungen für obligatorisch erklären können. Dies gilt für «gefährdete Bevölkerungsgruppen», für «besonders exponierte Personen» und für «Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben», sofern eine erhebliche Gefahr besteht.
Auf dieser Grundlage soll der Kanton St. Gallen künftig Impfungen per Verordnung für obligatorisch erklären können. Rimoldi beschreibt das Gesetz im «Blick» als «gefährlichen Präzedenzfall», dem weitere Kantone folgen könnten.
Die Vernehmlassung zur Revision des St. Galler Gesundheitsgesetzes dauert bis zum 16. Januar 2026.
Kritik zur Möglichkeit eines Impfzwangs kommt auch aus dem St. Galler Kantonsparlament. SVP-Kantonsrat Damian Gahlinger hat dazu einen Vorstoss eingereicht. Er bezeichnet die geplante Anpassung als «unerhört» und will vom Regierungsrat wissen, wer aufgrund der Formulierungen in den Gesetzen tatsächlich zu einer Impfung gezwungen werden könnte.
Beim Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen äusserte sich am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA niemand zur Gesetzesrevision und der damit verbundenen Kritik. In einer früheren Medienmitteilung liess der Kanton die Einführung einer Impfzwang-Möglichkeit unerwähnt. Dies, obwohl er damit eine Kehrtwende vollzieht. Das aktuelle Gesundheitsgesetz schliesst einen Impfzwang explizit aus. «Die Teilnahme an öffentlichen Impfungen ist freiwillig», heisst es darin.
Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 beraten.






