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Aargauer Regierung will Sicherheitsveranstaltungen fortsetzen

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Der Aargauer Regierungsrat möchte die obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen für Schweizerinnen sowie für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer unbefristet fortsetzen. Der Aargau hatte diese Infoanlässe im Jahr 2024 als erster Kanton eingeführt.

Im Kanton Aargau sollen junge Schweizerinnen und niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer weiterhin eine Sicherheitsveranstaltung besuchen müssen. Der Regierungsrat möchte das A...
Im Kanton Aargau sollen junge Schweizerinnen und niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer weiterhin eine Sicherheitsveranstaltung besuchen müssen. Der Regierungsrat möchte das A... - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Konkret will der Regierungsrat die im Gesetz auf fünf Jahre verankerte Befristung der Sicherheitsveranstaltungen aufheben. Dies schlägt er in den am Donnerstag veröffentlichten Unterlagen zur Anhörung bei Parteien, Verbänden und Gemeinden vor.

Zudem will der Regierungsrat das Alter für die Teilnahme von 23 auf 19 Jahre senken. Auswertungen und Rückmeldungen zeigten, dass viele 23-Jährige bereits eine feste berufliche Laufbahn eingeschlagen hätten, hiess es. Einem späteren Engagement im Bevölkerungsschutz stehe dies oft im Weg.

Der Regierungsrat schlägt vor, die regionalen Bevölkerungsschutzorganisationen administrativ zu entlasten. Aufgaben wie das Aufgebot sollen künftig zentral von der kantonalen Verwaltung übernommen werden. Wer die obligatorische Veranstaltung trotz mehrmaliger Aufforderung schwänzt, muss mit einer Busse von 500 Franken rechnen.

Pionierrolle seit 2024

Der Aargau führte die obligatorische Sicherheitsveranstaltung im Jahr 2024 als erster Kanton ein. Der Anlass soll die Teilnehmenden für Sicherheitsthemen interessieren und sie zu einem Engagement in den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes bewegen.

Umfragen belegen laut Regierungsrat die gute Wirkung der Veranstaltungen. Die Teilnehmenden seien nach dem Besuch der Veranstaltung nachweisbar für das Thema Sicherheit sensibilisiert. Zusätzlich könnten sich deutlich mehr Teilnehmende vorstellen, hauptberuflich oder freiwillig in einer Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes tätig zu sein.

Keine Rekrutierung vor Ort

Weil eine direkte Rekrutierung vor Ort gemäss eines Rechtsgutachtens unzulässig ist, tragen sich Interessierte in Listen ein. Allerdings räumt der Regierungsrat ein, es sei offen, wie viele Interessierte sich letztlich in einer Organisation engagiert hätten.

Das interkantonale Interesse an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung sei gross, heisst es im Bericht zur Anhörung. Mehrere Kantone klärten zurzeit die Einführung von solchen Veranstaltungen ab oder hätten wie der Kanton Bern die Einführung beschlossen.

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