Kanton Thurgau: Regierung fordert fünf Jahre Übergangsfrist bei PFAS
Der Kanton Thurgau begrüsst die neuen PFAS-Regeln des Bundes grundsätzlich. Er verlangt aber eine längere Übergangsfrist und einen Runden Tisch aller Akteure.

Der Regierungsrat begrüsst die befristete Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser grundsätzlich. Der Regierungsrat erwartet aber auch, dass der Bundesrat einen institutionalisierten Runden Tisch aller relevanten Akteure einberuft.
Mit der Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser will der Bund für eine befristete Dauer von drei Jahren eine Regelung einführen, die das Mischen von Lebensmitteln aus Standorten mit erhöhter Belastung durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) ermöglicht. Das Ziel ist es, die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte einzuhalten. Zudem sollen die PFAS-Höchstwerte im Trinkwasser angepasst werden.
Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement des Innern schreibt, begrüsst der Regierungsrat die Übergangsrevision grundsätzlich. Dem Regierungsrat sei es ein Anliegen, dass dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung angemessen Rechnung getragen wird. Den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben müsse allerdings auch die Chance gegeben werden, Anpassungen im Betrieb zu prüfen, ohne dass es zu existenziellen Notsituationen kommt.
Aus diesem Grund sollen Bund und Kantone gemeinsame Ziele sowie harmonisierte Zeitpläne ausarbeiten, um verhältnismässige Übergangsmassnahmen festlegen zu können, schreibt der Regierungsrat. Daher fordert er, dass die Übergangsfrist fünf statt drei Jahre betragen soll. Er erwartet überdies, dass der Bundesrat einen institutionalisierten Runden Tisch aller relevanten Akteure (Kantone, Landwirtschaft, Vermarkterinnen und Vermarkter, Verbraucherorganisationen, Umweltmedizinerinnen und -mediziner) einberuft.
Ziele seien eine gemeinsame Lageanalyse und die Definition des Handlungsbedarfs sowie eine koordinierte, einheitliche Vollzugspraxis. Ausserdem fordert der Regierungsrat, dass PFAS-enthaltende Endprodukte auch als solche deklariert werden müssen.










