AHV

Aargauer Gemeinden sollen weiterhin AHV-Zweigstellen betreiben

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Die Aargauer Regierung verzichtet auf die Abschaffung der AHV-Zweigstellen in den Gemeinden.

Aargauer Regierungsrat
Der Aargauer Regierungsrat beabsichtigt, bei Überschüssen Steuerrabatte für die Steuerzahler zu gewähren und dafür das Steuergesetz anzupassen. (Symbolbild) - Keystone

Im Kanton Aargau sollen die Gemeindezweigstellen für Fragen zur AHV und zu Ergänzungsleistungen erhalten bleiben. Nach heftiger Kritik in der Anhörung hat der Regierungsrat auf die Abschaffung der Anlaufstellen in den 198 Gemeinden verzichtet.

Die Gemeinden müssen die Kosten für die Zweigstellen von insgesamt 290'000 Franken pro Jahr künftig selbst tragen, wie der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat schrieb.

Dieses Vorgehen entspreche dem kantonalen Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Demnach soll das für den Vollzug einer Aufgabe zuständige Gemeinwesen die Kosten tragen. Bisher wurden diese direkt von der AHV bezahlt.

Kostenübernahme durch Kommunen

Der Regierungsrat wollte eigentlich, dass sich versicherte Personen mittlerweile direkt an Ausgleichskassen wenden und sie könnten auch auf digitalem Weg tun.

Der Bund hatte das Obligatorium zur Führung von solchen Stellen abgeschafft und es war nun Sache des Kantons, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen.

In Absprache mit dem Verband der Aargauer Gemeindesozialdienste schlägt er vor, dass diese weiterhin Auskünfte geben sowie Mitteilungen, Anfragen und Anträge weiterleiten. Sie sollen auch beim Ausfüllen eines Antrags unterstützen.

Verankerung im kantonalen Gesetz

Die Weiterführung der Gemeindezweigstellen soll im kantonalen Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Invalidenversicherung verankert werden.

Nach den Beratungen im Grossen Rat wird dieses Einführungsgesetz, das sich vor allem mit der SVA Aargau, einer selbständigen und öffentlich-rechtlichen Anstalt beschäftigt, voraussichtlich per Dezember 2025 in Kraft treten.

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