Verwaltungsgericht Berlin prüft CDU-Klage wegen Spenden von Ex-Agent Mauss
Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt heute (10.30 Uhr) über eine Klage der CDU gegen die Bundestagsverwaltung im Zusammenhang mit Spenden des früheren Agenten Werner Mauss.

Die Union will erreichen, dass das Verfahren um die Spenden wieder aufgenommen wird. Das Verwaltungsgericht könnte bereits am Donnerstag ein Urteil verkünden.
Die Bundestagsverwaltung hatte wegen Verstössen gegen das Spendenannahmeverbot von 2002 bis 2016 einen Zahlungsanspruch an die CDU von insgesamt 168.000 Euro festgestellt und Spenden an die Partei in Höhe von 66.500 Euro vereinnahmt. Die Partei habe gegen das Verbot verstossen, Auslandsspenden beziehungsweise anonyme Spenden oder Strohmannspenden anzunehmen. Im April 2018 beantragte die Partei das Wiederaufgreifen des Verfahrens. Die CDU machte dabei geltend, die Spenden stammten in Wirklichkeit von dem früheren Geheimagenten Mauss.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundestagsverwaltung hatte wegen Verstössen gegen das Spendenannahmeverbot von 2002 bis 2016 einen Zahlungsanspruch an die CDU von insgesamt 168.000 Euro festgestellt und Spenden an die Partei in Höhe von 66.500 Euro vereinnahmt..