Verwaltungsgericht verhandelt über Greenpeace-Klimaklage gegen Bundesregierung

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Deutschland,

Unter grossem öffentlichen Interesse hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag über eine Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace gegen die Bundesregierung verhandelt.

Greenpeace klagt gemeinsam mit drei Ökobauernfamilien
Greenpeace klagt gemeinsam mit drei Ökobauernfamilien - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Umweltschützer klagen gemeinsam mit Ökobauernfamilien in Berlin.

Greenpeace klagt gemeinsam mit drei Ökobauernfamilien aus Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Sie sehen ihre Grundrechte aufgrund einer «verfehlten Klimapolitik» verletzt. Bereits heute seien die Landwirte von der Erderhitzung betroffen. Laut Greenpeace handelt es sich um den ersten derartigen Prozess.

Unter anderem berichteten die Bauern vor Gericht über Ernteausfälle aufgrund des heissen Sommers 2018. «Ich habe mein Leben lang immer gern mit der Natur zusammengelebt», sagte Öko-Landwirt Klaus Blohm aus Niedersachsen. Den Zuschauern im brechend vollen Plenarsaal des Verwaltungsgerichts zeigte er einen sogenannten Sonnenbrandapfel, der laut seiner Aussage aufgrund der hohen Temperaturen auf einer Seite schwarz war.

Daher beklagen die Familien gemeinsam mit Greenpeace eine Grundrechtsverletzung. Sie wollen erreichen, dass der deutsche CO2-Ausstoss bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt wird. Aktuell ist eine Senkung des Ausstosses auf 32 oder 33 Prozent absehbar, womit die Bundesregierung das ursprüngliche Ziel voraussichtlich frühestens 2023 erreicht.

«Nur drei Jahre Verzögerung verrechnen sich in Millionen Tonnen CO2», kritisierte Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen. Juristisch argumentierte sie, unter anderem ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom Dezember 2014 zum Klimaschutz sei ein verbindlicher Rechtsakt und nicht eine blosse politische Willensbekundung.

Verheyen verwies auch auf das Pariser Klimaschutzabkommen und eine EU-Entscheidung zur Senkung des Treibhausgasausstosses bis 2020. Die Bundesregierung habe Massnahmen unterlassen, die verfassungsrechtlich als Mindestmass an Klimaschutz geboten seien, sagte sie.

Die Bundesregierung wurde durch das Umweltministerium von Ministerin Svenja Schulze (SPD) vertreten. Die Anwälte des Ministeriums erläuterten, ihrer Auffassung nach sei eine solche Forderung ein Eingriff in die Prinzipien der Demokratie sowie der Gewaltenteilung. Ausserdem müsste die Klage ihrer Ansicht nach vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, weil es um behauptete Grundrechtsverletzungen geht.

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