Nationalral will Zahl der Vollzeitstellen beim Bund begrenzen

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Bern,

Der Nationalrat verlangt Änderungen bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen. Unter anderem möchte er die Investitionsbedingungen verbessern, Arbeitnehmer im AHV-Alter von der direkten Bundessteuer befreien und die Zahl der Vollzeitstellen beim Bund begrenzen.

Bundesrat Guy Parmelin wandte sich ohne Erfolg gegen die meisten der Vorstösse. Nur mit der Reform der Exportrisikoversicherung war er einverstanden. (Archivbild)
Bundesrat Guy Parmelin wandte sich ohne Erfolg gegen die meisten der Vorstösse. Nur mit der Reform der Exportrisikoversicherung war er einverstanden. (Archivbild) - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die grosse Kammer fällte ihre Entscheidungen am Montag in einer Sonderdebatte über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und den Erhalt von Arbeitsplätzen, die Stärkung des Werkplatzes und die Kaufkraft.

Insgesamt hatte der Rat in der ausserordentlichen Debatte über zehn thematisch sehr unterschiedliche Motionen und zwei Postulate aus den Reihen von SVP, FDP, Grünen, SP und Mitte zu befinden.

Sieben Motionen nahm er an. Die SVP drang mit ihrer Forderung nach einer steuerlichen Entlastung arbeitender Menschen im AHV-Alter und nach einer Obergrenze bei den Bundesstellen durch. Unterstützung erhielt sie dabei von FDP und GLP.

Angenommen wurden unter anderem auch zwei Motionen von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (ZH). Er schlägt höhere Steuerabzüge vor, um Investitionen und und die Forschungstätigkeit zu fördern. Die Grünen erhielten eine Mehrheit für ihre Forderung nach Innovationsgutscheinen und mehr Beratungsangeboten für kleine und mittlere Unternehmen.

Nichts wissen wollte der Nationalrat von einer stärkeren Besteuerung von Internet-Plattformen, wie sie die Zürcher SP-Nationalrätin Min Li Marti vorschlug. Alle angenommenen Vorstösse gehen an den Ständerat.

Kommentare

User #6502 (nicht angemeldet)

Als ob die Mitglieder des Bundesrats verstünden, um was es geht... 🤣

User #5064 (nicht angemeldet)

Wie wäre es wen man mal Amtsträger/Angestellte die die Berufspflicht gerichtlich festgestellt ein Schweizweites Arbeitsverbot oder zumindest ein Eintrag in Akten und bei Bewerbung corlegung machen würde... Das würde wahrscheinlich dan mal die richtigen treffen...Jetzt wird es wahrscheinlich wieder nur die anständigen treffen...

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