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    Verfassungsgericht prüft kritische Äusserungen Seehofers über die AfD

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    Deutschland,

    Das Bundesverfassungsgericht wird eine kritische Äusserung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) über die AfD intensiv prüfen.

    Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
    Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Verhandlung zur Veröffentlichung auf der Ministeriumsseite am 11. Februar.

    Das Gericht kündigte am Dienstag eine mündliche Verhandlung am 11. Februar über die Veröffentlichung eines Interviews auf der Internetseite des Innenministeriums an, in dem Seehofer das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion als «staatszersetzend» bezeichnet hatte. Die AfD wirft ihm vor, damit seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben. (Az. 2 BvE 1/19)

    Das Bundesinnenministerium hatte im September 2018 das Interview Seehofers veröffentlicht. Der Minister sagte darin unter anderem, die AfD stelle sich gegen den Staat. Das sei bei einem «Frontalangriff auf den Bundespräsidenten» im Bundestag mitzuerleben gewesen. Dies sei für den Staat «hochgefährlich». «Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln», kritisierte Seehofer. Das sei «staatszersetzend».

    Die AfD wirft dem Minister laut Bundesverfassungsgericht vor, er habe mit der Veröffentlichung des Interviews auf der Ministeriumsseite «in unzulässiger Weise staatliche Ressourcen zur Verbreitung einer parteipolitischen Aussage» genutzt. Damit habe er «die ihm obliegende Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf» und das Recht der AfD auf «Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb» verletzt.

    Seehofer verweist nach Angaben des Verfassungsgerichts unter anderem darauf, dass sich die Aussage auf die AfD-Bundestagsfraktion bezogen habe. Die Partei sei schon deshalb nicht in ihren Rechten verletzt. Es liege aber auch kein Verstoss gegen die Neutralitätspflicht vor. Das Interview und die Veröffentlichung hätten in keinem Zusammenhang mit einem konkreten Wahlkampf gestanden. Es handele sich um eine «legitime Verteidigung des Bundespräsidenten».

    Im November vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgerichts einen Eilantrag der AfD gegen die Veröffentlichung der Interviewäusserungen abgelehnt. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, dass die Aussagen von der Internetseite entfernt worden seien und deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.

    Die Verfassungsrichter prüfen an dem Fall nun offenbar grundsätzlich die Äusserungsmöglichkeiten von Regierungsmitgliedern. Denn das höchste deutsche Gericht setzt nur in seltenen Fällen eine mündliche Verhandlung an. Ein Urteil wird erst einige Monate nach der Verhandlung im Februar erwartet.

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