Staatsanwaltschaft eröffnet neue Strafuntersuchung gegen Dittli
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft leitet ein neues Strafverfahren gegen Mitte-Staatsrätin Valérie Dittli ein. Im Zusammenhang mit dem Meylan-Bericht ist der Generalstaatsanwalt der Ansicht, dass der Verdacht auf eine Straftat nicht ausgeschlossen werden kann.

Der im Auftrag des Staatsrates erstellte Meylan-Bericht vom 24. April erwähne insbesondere zwei Mandate, die 2025 von der Vorsteherin des ehemaligen Departements für Finanzen und Landwirtschaft, Dittli, an den ehemaligen Präsidenten der Ländlichen Bodenkommission I vergeben worden seien.
Laut dem Bericht sei einer davon Teil einer zwischen den beiden genannten Personen unterzeichneten Vereinbarung gewesen, die auch den Rückzug einer Strafanzeige gegen Dittli vorgesehen habe.
Gemäss dem Meylan-Bericht habe die Vereinbarung auch die Gewährung von 10'000 Franken öffentlicher Gelder an die anzeigende Person vorgesehen.
Am 28. April übermittelte der Staatsrat das gesamte in seinem Besitz befindliche Dossier an den Generalstaatsanwalt, damit dieser prüfen konnte, ob die vom Ermittler festgestellten Fakten Straftatbestände darstellten oder nicht. «Nach Prüfung dieser Unterlagen sei er zum Schluss gekommen, dass der Verdacht auf eine Straftat nicht ausgeschlossen werden könne und eine Strafuntersuchung zur Klärung des Sachverhalts notwendig sei», sagte die Staatsanwaltschaft.
Am 11. Mai richtete er ein Gesuch um Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen die aktuelle Vorsteherin des Departements für Landwirtschaft, Nachhaltigkeit, Klima und Digitales an das Büro des Grossen Rates. Dieses gab nach Anhörung der Betroffenen am Mittwoch seine Zustimmung. Der von diesem Gremium informierte Generalstaatsanwalt werde «demnächst» die Eröffnung einer Strafuntersuchung vornehmen.
Es ist die zweite Strafuntersuchung, die sich gegen Dittli richtet. Die Staatsanwaltschaft eröffnete im vergangenen Herbst eine erste Strafuntersuchung gegen sie. Diese bezog sich auf einen möglichen Amtsmissbrauch. Die mittlerweile ehemalige Finanzdirektorin hatte im Rahmen des Steuerdeckels verlangt, rechtskräftige Veranlagungen aufzuheben oder aufheben zu lassen. Ein Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses stellte die Staatsanwaltschaft hingegen ein.
Die 33-jährige Staatsrätin habe bisher stets beteuert, nicht zurücktreten zu wollen, obwohl der Grosse Rat sie im vergangenen April mit einer Resolution dazu aufgefordert hatte. Sie wolle die Legislaturperiode klar beenden.










