Kleinkind zu Tode geschüttelt: Mann muss 15 Jahre hinter Gitter

Keystone-SDA
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Lausanne,

Das Bundesgericht hat eine von der Zürcher Justiz ausgesprochene Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung für einen Mann bestätigt.

Bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann wird vom Bundesgericht zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Der Verurteilte schüttelte das 20 Monate alte Kind seiner damaligen Freundin derart, dass es an den Folgen der Verletzungen verstarb.
  • Das Bundesgericht stützt in einem am Donnerstag publizierten Entscheid die Sicht des Obergerichts.

Der Mann schüttelte das 20 Monate alte Kind seiner damaligen Freundin derart, dass es an den Folgen der Verletzungen verstarb.

Der Beschwerdeführer kritisierte vor Bundesgericht insbesondere, dass die Beweise vom Obergericht Zürich nicht korrekt gewürdigt worden seien. Er beantragte einen Freispruch von den Vorwürfen der vorsätzlichen Tötung und den mehrfachen Versuchen schwerer Körperverletzung.

Obergericht
Das Bundesgericht stützt in einem am Donnerstag publizierten Entscheid die Sicht des Obergerichts. - keystone

Das Bundesgericht stützt in einem am Donnerstag publizierten Entscheid die Sicht des Obergerichts. Das auf der Basis von Indizien über die Schuld des Mannes entscheiden musste. Laut Bundesgericht hat die Vorinstanz die Beweise zu einem schlüssigen Gesamtbild zusammengefügt und dies ausführlich und nachvollziehbar begründet.

Der Verurteilte hütete das Kind seiner Freundin wiederholt und verbrachte damit Zeit mit ihm allein. Das Kind erlitt zahlreiche Verletzungen – von Beulen und Hämatomen bis hin zu einem Wirbelbruch. Dieser hatte zur Folge, dass das Kind nicht mehr gehen, sondern nur noch krabbeln konnte.

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Zwischen dem 30. Mai und dem 3. Juni schüttelte der Beschuldigte das Kind stark. Der genaue Zeitpunkt liess sich nicht mehr feststellen.

Dabei erlitt der Bub ein Schädel-Hirn-Trauma. Einige Tage später, am 12. Juni, starb er nach einer versuchten Reanimation.

Das Obergericht hatte für den 30-jährigen Deutschen eine Landesverweisung von 13 Jahren angeordnet.

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