Fast getötet: Sistierung in Verfahren zu Staatshaftung aufgehoben
Das Bundesgericht hat das Revisionsverfahren einer Frau wieder aufgenommen, die eine Entschädigung vom Staat verlangt. Sie wurde von ihrem früheren Partner gefoltert und fast getötet. Die Behörden wussten um die Gefährlichkeit des Mannes, sagten der Frau aber nichts.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Schweiz im April 2025 auf eine Beschwerde der Betroffenen hin wegen Verletzung des Rechts auf Leben. Das Gerichtshof ist der Meinung, dass die Schweizer Behörden in ihrer Gesamtheit nicht die notwendigen Schritte unternommen hätten, um die Frau über die Gewalttätigkeit ihres Partners zu informieren und sie zu schützen.
Beim Bundesgericht reichte die Frau nach dem Entscheid des EGMR ein Gesuch um Revision des letztinstanzlichen Urteils ein. Das Bundesgericht hatte die Staatshaftungsklage abgewiesen. Wie die Luzerner Justiz kam es zum Schluss, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Rat des Polizisten sich zu trennen und der Entführung, Vergewaltigung und Misshandlung der Frau gebe.
Der Polizist hatte um die Gefahr des Partners gewusst und so weit wie möglich versucht, die Frau zu warnen. Danach wurden von Seiten der Polizei keine weiteren Schritte unternommen.
Wegen Vergleichsverhandlungen nach dem EGMR-Urteil wurde das Revisionsverfahren vor Bundesgericht sistiert. Weil keine Einigung gefunden wurde, hat die Betroffene um die Weiterführung des Revisionsverfahrens gebeten. (Urteil 2F_15/2025 vom 17.6.2026)










