Gesetz

Spahn bringt Gesetz für elektronische Patientenakte auf den Weg

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Deutschland,

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die gesetzlichen Regelungen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (Epa) im kommenden Jahr auf den Weg gebracht.

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Der Gesundheitsminister Jens Spahn. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Projekt zu digitalen Gesundheitsdaten startet 2021.

Der Referentenentwurf ging am Donnerstag in die Ressortabstimmung und soll im März oder April vom Bundeskabinett beschlossen werden, wie am Donnerstag aus Regierungskreisen verlautete. Die Digitalisierung der Daten werde die Gesundheitsversorgung verbessern, aber auch die Kommunikation erleichtern, sagte Spahn in Berlin.

Dies gelte etwa dann, wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird. «Wir müssen dafür Sorge tragen, dass kein Unberechtigter Zugriff auf die Daten erhält», betonte Spahn aber zugleich. Jeder Patient entscheide, wer seine Angaben einsehen könne.

Das von Spahn jetzt vorgelegte Patientendatenschutzgesetz überlässt es jedem gesetzlich Versicherten, ob er seine Daten in die Epa übertragen lässt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenaufnahmen sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder oder das Zahn-Bonusheft in die Akte aufgenommen werden. Erst ab 2022 wird es auch möglich sein, im Einzelnen festzulegen, wer welche Daten einsehen kann - und was etwa für bestimmte Ärzte nicht einsehbar sein soll.

Die Daten sollen über Smartphone oder Tablet einsehbar sein, zusätzlich müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit schaffen, die Daten in einer Filiale vor Ort einzusehen. Ab 2022 sollen die Versicherten bei einem Kassenwechsel die Daten mitnehmen können. Ab dem Jahr 2023 sollen die Versicherten zudem die Möglichkeit haben, ihre Daten der Forschung zur Verfügung zu stellen, wenn sie dies wollen.

Auf einer zusätzlichen App sollen sich ab dem kommenden Jahr zudem elektronische Rezepte aufs Smartphone laden lassen. Der Patient kann diese dann in einer Apotheke vor Ort oder einer Online-Apotheke einlösen. Auch Überweisungen sollen elektronisch übermittelt werden können.

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