Sozialminister Heil will Verwandte von Behinderten entlasten

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Deutschland,

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) will die Familien von Menschen mit Behinderung finanziell entlasten.

Hubertus Heil (SPD)
Hubertus Heil (SPD) - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur noch Familien mit Einkommen ab 100.000 Euro zu Zuzahlungen verpflichtet.

Einem AFP am Freitag vorliegenden Gesetzentwurf zufolge sollen künftig nur noch Angehörige mit einem Einkommen von jährlich mehr als 100.000 Euro Zuzahlungen für die Eingliederungshilfen leisten müssen.

Angehörige müssen bislang für Menschen, die behindert sind und deshalb Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, mitbezahlen. Bei diesen Hilfen geht es etwa um den staatlich finanzierten Umbau einer barrierefreien Wohnung oder um Gebärdensprachdolmetscher. Über den Gesetzentwurf hatte zunächst die «Süddeutsche Zeitung» berichtet.

Teil des Gesetzes ist auch das kürzlich bekannt gewordene Vorhaben, Kinder pflegebedürftiger Eltern zu entlasten. Sie sollen künftig ebenfalls erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro für Pflegeleistungen in die Pflicht genommen werden. Bei der Grundsicherung gilt bereits jetzt, dass Kinder und Eltern für den jeweils anderen zahlen müssen, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder mehr haben.

«Von der Regelung werden damit alle Unterhaltsverpflichteten bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro profitieren sowie alle Eltern, deren volljährige behinderte Kinder Eingliederungshilfeleistungen beziehen», heisst es in dem jetzigen Gesetzentwurf. Mit der Neuregelung werde ein Signal gesetzt, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen anerkennt und «eine solidarische Entlastung erfolgt».

Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf ein Ausbildungsbudget für Menschen mit Behinderung vor. Das solle Betroffene auch dann fördern, wenn sie ausserhalb einer Behindertenwerkstatt eine reguläre Ausbildung antreten.

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