Prozess um Korruption bei Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft beginnt
Mehr als drei Jahre nach Beginn der Ermittlungen beginnt am Freitag (10.00 Uhr) der Prozess um Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Unternehmer vor, in Absprache mit B. 2005 eine Gesellschaft gegründet und geleitet zu haben, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstellung von Gutachten für Justizbehörden bestanden haben soll..
Angeklagt sind ein hessischer Oberstaatsanwalt und ein befreundeter Unternehmer. Ihnen wird unter anderem Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung vorgeworfen. Oberstaatsanwalt Alexander B. soll dem Unternehmer gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten verholfen haben. B. werden 101 Fälle der fortgesetzten und gewerbsmässigen Bestechlichkeit zur Last gelegt. Der Unternehmer muss sich unter anderem wegen der gewerbsmässigen Bestechung in 82 Fällen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Unternehmer vor, in Absprache mit B. 2005 eine Gesellschaft gegründet und geleitet zu haben, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstellung von Gutachten für Justizbehörden bestanden haben soll. Die Aufträge habe B. erteilt. Als Gegenleistung habe der Unternehmer einen Teil der Erlöse an den Beamten weitergeleitet. Der Beamte sitzt seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft.