Prozess gegen IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in zwei Terrorgruppen begonnen
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Montag der Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin begonnen, die Mitglied zweier terroristischer Vereinigungen im Ausland gewesen sein soll.

Das Wichtigste in Kürze
- Fatiha B. in Frankfurt am Main auch wegen Verletzung von Fürsorgepflicht vor Gericht.
Neben der Mitgliedschaft bei der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) wird Fatiha B. auch vorgeworfen, sich der radikalislamischen Al-Nusra-Front angeschlossen zu haben. Die 29-Jährige wurde im März unmittelbar nach ihrer Rückkehr am Flughafen Frankfurt festgenommen.
Sie soll im Jahr 2013 zusammen mit ihrem Mann nach Syrien gereist sein. Auf dem Gebiet der Al-Nusra-Front soll sie sich um den Haushalt und die 2014 geborene Tochter gekümmert und dem Mann so ermöglicht haben, für die Organisation zu kämpfen.
Später soll die Familie in das Gebiet des IS gereist sein. Auch für diese Miliz habe der Mann gekämpft und gearbeitet, was die Frau durch Führen des gemeinsamen Haushalts ermöglicht habe. Sie soll ihm zu seinen jeweiligen Einsatzorten gefolgt sein. 2019 wurde sie von kurdischen Einheiten festgenommen und sass bis zu ihrer Rückkehr im März 2022 mit der Tochter in einem Gefangenenlager, seitdem in Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt übergab die Ermittlungen an die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Der Vorwurf der Anklage lautet neben der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen im Ausland auch Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Das Gericht setzte weitere zwölf Verhandlungstermine bis Mitte März an.