Polens Senat für Zugang von Medien und Hilfsorganisationen zu Grenze zu Belarus

Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzentwurf muss auch noch vom Parlament verabschiedet werden.
49 Senatoren stimmten am Freitag in Warschau für den Entwurf, 42 dagegen, es gab sieben Enthaltungen. Auch das Parlament muss noch über den Entwurf abstimmen, der dann vom Präsidenten unterzeichnet werden muss.
Das Gesetz würde es der Regierung ermöglichen, je nach Lage den Zugang zu bestimmten Teilen des Grenzgebiets zu verbieten, wobei das Verbot jedoch nicht für Medien oder Hilfsorganisationen gelten würde. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verstösse nur mit einer Geldstrafe geahndet werden und keine Festnahme erfolgt. Die Dauer dieser Massnahme, die den Anfang September verhängten Ausnahmezustand ablösen soll, ist auf drei Monate begrenzt.
Als Reaktion auf tausende Migranten, die über Belarus in die Europäische Union gelangen wollen, hat Polen einen Stacheldrahtzaun errichtet und tausende Soldaten entlang der 400 Kilometer langen Grenze stationiert. Warschau verhängte auch einen Ausnahmezustand, der am 2. Dezember ausläuft, und verhinderte den Zugang von Journalisten.
Polnische Medien schätzen, dass mindestens zwölf Menschen im Grenzgebiet gestorben sind. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärte diese Woche, dass «Belarus diese Situation ohne Rücksicht auf die menschlichen Folgen herbeigeführt hat» und «Polen die Verantwortung für das akute Leid in der Grenzregion mitträgt». Beide Länder hätten «schwere Menschenrechtsverletzungen» gegenüber Migranten begangen.