Philippa Strache darf ins österreichische Parlament einziehen. Die rechte FPÖ will die Frau von Heinz-Christian Strache aber nicht in ihre Fraktion aufnehmen.
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Philippa Strache erhält ihr Nationalratsmandat. - Instagram/@philippastrache

Das Wichtigste in Kürze

  • Philippa Strache darf nun also doch ins österreichische Parlament einziehen.
  • Die Frau von Heinz-Christian Strache wird jedoch nicht in die FPÖ-Fraktion aufgenommen.
  • Der Grund sind die ungeklärten Vorwürfe in der Spesen-Affäre gegen HC Strache.
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Philippa Strache darf nach tagelanger Unklarheit nach den Wahlen in Österreich als Abgeordnete ins Parlament einziehen. Das gab die Landeswahlbehörde nach einer Beratung am Mittwoch in Wien bekannt.

HC Strache Philippa Strache
Heinz-Christian Strache mit seiner Ehefrau Philippa im April 2019. - Keystone

Allerdings weigert sich die rechte FPÖ, sie in ihre Parlamentsfraktion aufzunehmen. Dies sei angesichts der noch ungeklärten Vorwürfe in der Spesen-Affäre nicht möglich, teilte FPÖ-Chef Norbert Hofer am Mittwoch mit.

Ermittlungen gegen HC Strache

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen des Verdachts der Untreue gegen den Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Er soll private Rechnungen auf Kosten der Partei abgerechnet haben. In diesem Zusammenhang wurden auch Vorwürfe gegen Philippa Strache laut. Beide bestreiten ein Fehlverhalten.

Heinz-Christian Strache
Heinz-Christian Strache hat seine politische Karriere für beendet erklärt. - dpa-infocom GmbH

Die FPÖ hatte eigentlich entschieden, der 32 Jahre alten Frau ihres ehemaligen Vorsitzenden zumindest bis zur Klärung der Vorwürfe kein Mandat zu geben. Rechtlich könne die FPÖ Strache das Mandat aber nicht entziehen, erklärte die Behörde.

Philippa Strache mit Glück

Philippa Strache hatte auf Listenplatz drei der Wiener FPÖ kandidiert. Aufgrund des schlechten Wahlergebnisses der rechten Partei Ende September kamen via Landesliste aber nur zwei Abgeordnete weiter.

HC Strache Philippa Strache
Heinz Christian Strache und seine Frau Philippa Strache. - keystone

Die Landeswahlbehörde musste nun entscheiden, ob der vor ihr gereihte Kandidat sein Direktmandat annehmen muss oder auch über die Landesliste ins Parlament einziehen kann. Die zweite Variante hätte Strache den Einzug in den Nationalrat verwehrt.

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