Parlament will missbräuchlichen Baueinsprachen Riegel schieben
Wer missbräuchlich eine Einsprache gegen ein Bauprojekt macht, soll zahlen müssen. Einsprache erheben soll zudem nur dürfen, wer ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Mit diesen Massnahmen will eine Parlamentsmehrheit etwas tun gegen die Wohnungsnot.

Der Nationalrat hat sich hinter zwei entsprechende Motionen aus dem Ständerat gestellt. Die Bekämpfung von Wohnungsnot sei ein dringendes Anliegen von Parlament und Bundesrat, lautete der einhellige Tenor.
Eine im Rahmen des Aktionsplans zur Wohnungsnot in Auftrag gegebene Studie stufe Baueinsprachen als bedeutendes Hindernis für den Wohnungsbau ein, schrieb die zuständige Nationalratskommission nach ihrer Beratung der beiden Vorstösse. Die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum müssten verbessert werden.
Die Vorstösse stammen von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Der eine verlangt, schutzwürdige Interessen im Gesetz zu definieren, die von Betroffenen gegen Bau- und Planungsprojekte geltend gemacht werden können. Einspracheberechtigt soll nur noch sein, wer durch ein Vorhaben direkt und besonders betroffen ist.
Mit der zweiten Motion verlangt Gmür-Schönenberger gesetzliche Grundlagen, um missbräuchliche Einsprachen sanktionieren zu können. Wer eine Einsprache ohne schutzwürdiges Interesse respektive in erkennbar missbräuchlicher Absicht macht, soll bezahlen müssen.
Die Rede ist dabei von einer Übernahme der Kosten respektive von Schadenersatz. Das geltende Recht ermögliche es, Bau- und Entwicklungsprojekte mit geringfügigen oder vorgeschobenen Einsprachen über Jahre zu verzögern, schrieb Gmür-Schönenberger.
Der Bundesrat war mit den Motionen ebenfalls einverstanden. Er kann sie nun umsetzen.










